Für die Bewertung von Vermögensgegenständen im Jahresabschluss bilden die Wiederbeschaffungskosten („current costs“) einen von fünf Bewertungsmaßstäben. Unter Wiederbeschaffungskosten — auch Wiederherstellungskosten genannt — versteht man dabei die Aufwendungen, die zu tätigen sind, um einen Vermögensgegenstand mit gleichen Leistungs- und Qualitätsmerkmalen zu erstellen oder zu beschaffen. Sie umfassen den Betrag, der zum gegenwärtigen Zeitpunkt zur Wiederbeschaffung eines identischen oder vergleichbaren Vermögensgegenstandes und im Falle eines Schuldenpostens („liability“) den Betrag, der zum gegenwärtigen Zeitpunkt zur Begleichung der Verpflichtung aufgewendet werden müsste.
Kosten, die für die Wiederbeschaffung von Produktionsmitteln oder Lagerbeständen aufzuwenden sind. Wiederbeschaffungskosten (auch Wiederbeschaffungswert, Wiederbeschaffungspreis) sind die zum jeweiligen Zeitpunkt zu veranschlagenden Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Vermögensgegenstandes.
Zur Substanzerhaltung orientiert man sich bei der Bewertung verbrauchter oder in Anspruch genommener Kostengüter an deren Wiederbeschaffungskosten. Insbesondere gilt dies für die Bemessung der kalkulatorischen Abschreibungen sowie im Rahmen von Nachkalkulationen für die Bewertung des Materialverbrauchs.
siehe Wiederbeschaffungswert.
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