(Fachverband, Wirtschaftsfachverband, Fachvereinigung, Wirtschaftsvereinigung) freiwilliger Zusammenschluss von Unternehmungen (sog. Elementarverband oder Grundverband) oder deren Verbänden (sog. Verbände höherer Ordnung) zum Zwecke der gemeinschaftlichen Erfüllung bestimmter betrieblicher Teilaufgaben. Weitere Merkmale dieser Form eines Unternehmungszusammenschlusses sind die Langfristigkeit der Zusammenarbeit sowie — im Falle der Grundverbände — die regelmässig horizontale Zusammenschlussrichtung. Das Wirtschaftsverbandswesen in der Bundesrepublik Deutschland ist mehrstufig aufgebaut. Auf der untersten Ebene sind die einzelnen Unternehmen unmittelbar Mitglieder in sog. Grundverbänden, die zum einen rein fachlich und überregional, zum anderen auch fachlich-regional organisiert sein können. Auf der nächsten Stufe schliessen sich die Grundverbände zu sog. Oberverbänden zusammen. Die einzelne Unternehmung ist hierbei lediglich mittelbar über ihren Grundverband im Oberverband vertreten. Derartige Oberverbände sind wiederum Mitglied in sog. Spitzenverbänden. Nicht immer ist die Zwischenstufe der Oberverbände gegeben, so dass Grundverbände dann auch direkt Mitglieder von Spitzenverbänden sein können. Die fachliche Unterrichtung der Mitglieder ist eine der wichtigsten Aufgaben von Wirtschaftsverbänden. Sie umfasst primär die Bereitstellung von Daten, die vom Grundsatz her für alle Funktionen unternehmerischer Tätigkeit von Bedeutung sein können. Ein weiteres wichtiges Aufgabenfeld der Wirtschaftsverbände ist die Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder gegenüber dem Staat (Bund, Länder und Gemeinden), vor allem im Hinblick auf bewirkte oder beabsichtigte staatliche Massnahmen. Die Tätigkeit der Verbände schlägt sich hier in Stellungnahmen zu Gesetzesvorschlägen und in der Entwicklung eigener Gesetzesvorschläge, in Verhandlungen, Denkschriften und Gutachten sowie der Teilnahme an Anhörungsverfahren (sog. Hearings) nieder. Während die fachliche Unterrichtung vorwiegend von den sog. Grundverbänden übernommen wird, liegt die Interessenvertretung vor allem bei den Verbänden höherer Ordnung, da die Durchsetzung gruppenspezifischer Interessen auf einer höheren Verbandsstufe regelmässig wirksamer erfolgen kann. Literatur: Schubert, W.IKiiting, K., Unternehmungszusammenschlüsse, München 1981, S. 110 ff.
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