; auch EU-Rat oder nur: der Rat - (engl.) Council of the European Union - (frz.) Conseil de l\'Union Européenne - (span.) Consejo de la Unión Europea. Mit Inkrafttreten des Fusionsvertrags zum 01.07.1967 trat der Rat der Europäischen Gemeinschaften an die Stelle des Besonderen Ministerrats der EGKS, des Rats der EWG und des Rats der Euratom. Seit Inkrafttreten des Maastrichter Vertrags ist dies der Rat der Europäischen Union. Sitz: Brüssel. Der Rat ist das wichtigste Entscheidungsorgan der EU sowie das zentrale Rechtssetzungsorgan der EG. Er übt seine legislative Gewalt bei einem breiten Spektrum vertraglich übertragener gemeinschaftlicher Befugnisse im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens mit dem Europäischen Parlament aus. Er sorgt für die Koordinierung der allgemeinen Wirtschaftspolitiken der Mitgliedstaaten. Er bildet gemeinsam mit dem Europäischen Parlament die Haushaltsbehörde, die den (von der EU-Kommission als Entwurf vorgelegten) Haushaltsplan der Gemeinschaft feststellt. Er schließt im Namen der Gemeinschaft internationale Verträge zwischen ihr und einem oder mehreren Staaten oder weltweiten Organisationen. Er ist auch mit der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der wissenschaftlichen und technischen Forschung (COST) befasst, die weit über die Grenzen der EU hinaus reicht. Nach dem Vertrag über die Europäische Union (EUV) trifft der Rat die notwendigen Entscheidungen zur Festlegung und Durchführung der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) anhand der vom Europäischen Rat festgelegten allgemeinen Leitlinien. Nach dem EUV ist es auch Aufgabe des Rates, im Bereich der justiziellen und polizeilichen Zusammenarbeit in Strafsachen das gemeinsame Vorgehen der Mitgliedstaaten zu koordinieren und Maßnahmen zu erlassen. (S. Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres.) Der Rat besteht aus je einem Vertreter eines jeden Mitgliedstaates auf Ministerebene. Er vertritt die Regierungen der Mitgliedstaaten. Jedes Ratsmitglied ist befugt, für seine Regierung verbindlich zu handeln; es ist seinem nationalen Parlament gegenüber politisch verantwortlich. Der Rat tagt - je nach den Beratungsgegenständen und der Dringlichkeit - in unterschiedlicher Zusammensetzung und Häufigkeit. Dzt. finden Ratssitzungen zu 22 verschiedenen Sachgebieten statt, z. B. Rat „Allgemeine Angelegenheiten" (Außenminister), ECOFIN (Wirtschaftsund Finanzminister), Landwirtschaft (Landwirtschaftsminister) etc. Alle sechs Monate übernimmt ein anderer Mitgliedstaat turnusmäßig (in einer vom Rat einstimmig beschlossenen Reihenfolge) den Ratsvorsitz. Der Rat wird unterstützt von einem Generalsekretariat, das einem vom Rat einstimmig ernannten Generalsekretär und Hohen Vertreter für die GASP untersteht. Jeder Mitgliedstaat unterhält in Brüssel eine Ständige Vertretung bei der EU. Der AStV - Ausschuss der Ständigen Vertreter (i. d. R. Diplomaten im Botschafterrang) tritt wöchentlich zur Vorbereitung der Ratstagungen zusammen. http://ue.eu.int
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