Die öffentlich-rechlichen Kreditinstitute stehen unter einem besonderen staatlichen Schutz. Dementsprechend gelten für die Haftung der öffentlichrechtlichen Kreditinstitute wie Sparkassen und Landesbanken besondere Haftungsbedingungen, die mit dem öffentlichen Auftrag der Sparkassen und ihrer Orientierung am Gemeinwohl zu tun haben. Diese besonderen Haftungsbedingungen sind Anstaltslast und Gewährträgerhaftung.
Die Anstaltslast liegt bei den Trägern der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute, also bei den Gemeinden, Kreisen, kommunalen Zweckverbänden oder Städten für die Sparkassen und bei den Bundesländern für die Landesbanken. Anstaltslast bedeutet, daß die genannten öffentlichen Körperschaften für die finanziellen Mittel sorgen müssen, die die Institute für ihre Tätigkeit benötigen. Wegen der Finanznöte der Kommunen hat die Anstaltslast keine praktische Bedeutung, da die Sparkassen keine Zuschüsse erwarten können, wie die Anstaltslast eigentlich vorsieht. Bei den Landesbanken sieht das etwas anders aus.
Gewährträgerhaftung meint, daß die Träger der Sparkassen (und Landesbanken) für ihre Institute haften, wenn diese in die finanzielle Bredouille geraten und Forderungen nicht mehr begleichen können. Bei einer Gemeindesparkasse muß (theoretisch) die Gemeinde, bei einer Stadtsparkasse muß (theoretisch) die Stadt für alle Verbindlichkeiten aufkommen. Allerdings haben die Sparkassen mit ihren Regionalorganisationen sowie ihrem Spitzenverband eigene sogenannte Feuerwehrfonds für solche Situationen gebildet, so daß die Gewährträgerhaftung noch nie an Anspruch genommen wurde.
Für die privaten Geldhäuser jedoch bedeuten Anstaltslast und Gewährträgerhaftung eine illegale staatliche Behilfe, die zu einer Wettbewerbsverzerrung führe und damit einen Verstoß gegen den EU-Vertrag darstelle. Der europäische Verband privater Banken, die Banking Federation of the European Union, hat daher Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht. Die öffentlichrechtlichen Kreditinstitute in Deutschland und ihr Spitzenverband, der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV), haben den Darlegungen und Gutachten der Europäischen Bankenvereinigung widersprochen. Der Gutachterund Bankenstreit wird die EU-Kommission voraussichtlich viele Jahre beschäftigen.
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