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Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM)

Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) werden von der „Bundesanstalt für Arbeit (BA)" durchgeführt. Üblicherweise erhalten Arbeitgeber einen Zuschuss zum zu zahlenden Lohn/Gehalt. Mit den ABM wird das Ziel verfolgt, Arbeitsplätze für bislang Arbeitslose zu schaffen.

(ABM) Die Bundesanstalt für Arbeit (BA) kann nach dem Arbeitsförderungsgesetz (AFG) die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze durch Lohnkostenzuschüsse und Darlehen an die Arbeitgeber oder "Träger" fördern. Nach §§ 91-99 AFG ist zwischen allgemeinen Arbeitsbeschaffungsmassnahmen und solchen für ältere Arbeitnehmer zu unterscheiden, die gesondert geregelt sind. Bei allgemeinen Arbeitsbeschaffungsmassnahmen werden öffentlichen, privaten-ge- meinnützigen Trägern und evtl. auch sonstigen Unternehmen für die Beschäftigung von vorher Arbeitslosen, durch das Arbeitsamt zugewiesenen Arbeitnehmern Lohnkostenzuschüsse gewährt, wenn dabei zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden (Verhütung von Mitnahme- und Substitutionseffekten) und das zusätzlich zu schaffende Güter- oder Dienstleistungsangebot "im öffentlichen Interesse" liegt. Darüber hinaus müssen allgemeine Arbeitsbeschaffungsmassnahmen auch speziell arbeitsmarkt-, Struktur- und regionalpolitisch als zweckmässig befunden werden. Die Lohnkostenzuschüsse betragen nach dem AFG 50-75% des tariflichen oder marktüblichen Arbeitsentgelts (zuzügl. Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung). In Regionen mit stark überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit und für sonst schwer vermittelbare Arbeitnehmer können sie bis zu 100% betragen. Ergänzend dazu kann die BA als "verstärkte Förderung" zur Sicherstellung der Restfinanzierung der zusätzlichen Beschäftigung, insb. für komplementäre Sachkosten, weitere Zuschüsse und Darlehen gewähren. Eine solche verstärkte Förderung soll vorzugsweise zur Flankierung sonstiger Struktur- oder regionalpolitischer Wirtschaftsförderungs- massnahmen eingesetzt werden. Sie wird seit 1991 vor allem in den neuen Bundesländern verbreitet eingesetzt, wo ABM vielfach in besonderen Arbeitsförderungsgesellschaften durchgeführt werden. Vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der BA (IAB) wurde wiederholt dargelegt, dass es aus gesamtwirtschaftlicher und gesamtfiskalischer Sicht besser sei, über ABM zusätzliche Beschäftigung zu fördern, statt alternativ Arbeitslosigkeit zu finanzieren. Den Ausgaben für ABM - 1990 etwa 30000 DM pro gefördertem Arbeitnehmer - stünden unter Berücksichtigung der davon ausgelösten direkten und indirekten Nachfrage- und Beschäftigungseffekte nämlich Minderausgaben bei der sozialen Sicherung und Mehreinnahmen öffentlicher Haushalte in etwa gleicher Höhe gegenüber, so dass sich ABM, budgetübergreifend betrachtet, per Saldo selbst finanzieren. In der wissenschaftlichen Diskussion wird dies allerdings mit Verweis auf nicht ganz vermeidbare Mitnahmeoder Substitutionseffekte (z.B. ABM anstelle kommunaler Auftragsvergabe) teilweise in Frage gestellt. In den Jahren von 1985 bis 1989 wurden jahresdurchschnittlich jeweils um 100000 Arbeitnehmer durch ABM gefördert. Während zu Beginn der 90er Jahre für die alten Bundesländer eine deutliche Reduzierung der Zahl der Förderungsfälle vorgesehen ist, sollen in den neuen Bundesländern ABM in viel grösserem Umfang zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit eingesetzt werden. 1991 wurden dort mit Ausgaben von insgesamt rund 6 Mrd. DM, neben Haushaltsmitteln der BA auch mit Mitteln aus dem "Gemeinschaftswerk Aufschwung Ost", rund 400000 ABM- Stellen neu geschaffen, 1992 soll dort die Zahl der ABM-Stellen sogar noch etwas erhöht werden. ABM speziell für ältere Arbeitnehmer haben demgegenüber nur eine zweitrangige Bedeutung (1990: rund 23 000 Förderungsfälle). Dabei erhalten Arbeitgeber für zusätzliche Einstellungen von über 55 Jahre alten Arbeitnehmern (1986-1995: auch für über 50jährige), die vorher über ein Jahr arbeitslos waren, Lohnkostenzuschüsse und evtl. auch Zuschüsse oder Darlehen für besondere Betriebsausstattungen zur Beschäftigung älterer Arbeitnehmer.    Literatur: Spitznagel, E., Arbeitsbeschaffungsmassnahmen (ABM): Beschäftigungswirkung, Zielgrup- penorientierung und gesamtfiskalischer Kostenvergleich, in: Mertens, D. (Hrsg.), Konzepte der Ar- beitsmarkt- und Berufsforschung, BeitrAB 70, Nürnberg 1988, S. 317ff.

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