Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat 1988 mit dem Baseler Akkord (Basel I) eine Empfehlung für die internationale Harmonisierung der Eigenkapitalanforderungen (Eigenkapital) für Banken vorgelegt. Darin wird eine Mindestkapitalausstattung (Kapital) von 8 %, bezogen auf die standardisiert risikogewichteten Kreditpositionen (Kreditrisiko) einer Bank, empfohlen. Demnach muss eine Bank einen Kredit an ein Unternehmen (Risikogewichtung 100 %) in Höhe von 1 000 000 € mit 80 000 € Eigenkapital unterlegen. Der Baseler Akkord ist zwar formal nur für große, international tätige Banken verbindlich, hat sich inzwischen aber zum internationalen Kapitalstandard für Banken entwickelt und wird von über 100 Ländern angewendet. Im Juni 1999 und Januar 2001 hat der Baseler Ausschuss Vorschläge zu einer Neufassung der Baseler Eigenkapitalvereinbarung (Basel II) unterbreitet. Ziel der Überarbeitung ist die Stabilitätssicherung des internationalen Bankensystems vor dem Hintergrund neuer Entwicklungen der globalisierten (Globalisierung) Finanzmärkte. Die Vorschläge für Basel II sehen neben einem neuen aufsichtlichen Überprüfungsverfahren und neuen Transparenzanforderungen (erweiterte Offenlegung) vor allem eine stärkere Bindung der Kapitalanforderungen an das wirtschaftliche Risiko von Banken vor. Hierzu sollen zur Ermittlung der Mindestkapitalanforderungen in Zukunft die Kreditpositionen anhand von Ratings gewichtet werden, die entweder von Ratingagenturen oder den Kreditinstituten selbst erstellt werden. Für Unternehmen werden z. Basel II zur bisherigen Risikogewichtung mit 100 % im Standardansatz neue Risikogewichtungsldassen mit 20 %, 50 % und 150 % eingeführt. Somit wäre der Kredit aus dem obigen Beispiel in Zukunft je nach Bonitätseinstufung des Unternehmens mit 16 000 €, 40 000 €, 80 000 € oder sogar mit 120 000 € Eigenkapital zu unterlegen. Die mehrmals überarbeiteten Vorschläge zu Basel II wurden im Mai 2003 zu letzten Konsultationen veröffentlicht. Sie sollen noch 2003 verabschiedet werden und 2006 in Kraft treten. Die Vorschläge berücksichtigen inzwischen sowohl die Interessen kleinerer Banken als auch mittelständischer Unternehmen in angemessener Weise. Dies zeigen die Ergebnisse der dritten quantitativen Auswirkungsstudie (QIS 3), die im Mai 2003 publiziert wurden. Danach tragen insbesondere zwei Modifikationen des ursprünglichen Vertragswerks zur breiten internationalen Akzeptanz bei. Erstens gelten für Kredite an mittelständische Unternehmen reduzierte Risikogewichte. Dabei fallen die Risikogewichte für Retailkredite bis zu 1 Mio. € besonders niedrig aus, da sie im Portfolio der Bank zu einer starken Diversifikation der Forderungen führen (hohe Granularität). Zweitens wird eine breite Palette von finanziellen und realen Sicherheiten und von Garantien und Bürgschaften zugelassen, um Ausfallrisiken zu vermindern. Dies senkt ebenfalls die Kapitalunterlegungsverpflichtung der Banken.
bezeichnet die vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht eingeleitete Diskussion um die Neugestal-tung der Eigenkapitalvorschriften für Kreditinstitute. Ziel von Basel II ist es die Stabilität des internationalen Finanzsystems zu erhöhen, indem die Risiken im Kreditgeschäft besser erfasst werden und die Eigenkapitalvorsorge der Kreditinstitute risikoadäquater gestaltet wird. Siehe auch Rating-Methoden, kreditwirtschaftliche (mit Literaturangaben).
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