Aufgabe der gesetzlich geforderten Buchführung ist die lückenlose,
sachliche und chronologisch geordnete Erfassung aller Geschäftsvorfälle.
Diese werden durch Buchungsbelege dokumentiert, deren Vorliegen die Voraussetzung
für die Vornahme einer ordnungsmäßigen Bucheintragung bildet (Belegzwang). Als
Buchungsgrundlage werden sowohl externe Belege, die auf Transaktionen mit
Dritten beruhen (z.B. Rechnungen, Quittungen etc.), als auch
interne, die bei Nichtvorliegen eines Ur- belegs den Buchungsvorgang
wiederzugeben haben und vom jeweils Verantwortlichen selbst abzuzeichnen sind
(z. B. Lohn- und Gehaltslisten, Materialentnahmescheine), herangezogen. Wegen
ihrer Wichtigkeit für die Nachprüfbarkeit der Buchführung sind Belege,
buchungssystematisch geordnet, mindestens sechs Jahre lang aufzubewahren.
Die chronologische bzw. zeitliche Erfassung der Geschäftsvorfälle
(Grundaufzeichnungen) erfolgt aufgrund der Buchungsbelege in den Grundbüchern, die deshalb auch unter den Bezeichnungen
Journal (Tagebuch), Memorial (Gedächtnisbuch) oder Primanota (Buch der ersten
Eintragung) zusammengefaßt werden. Die Zahl der Grundbücher richtet sich nach
den technischen und organisatorischen Gegebenheiten des jeweiligen Betriebes.
In Betracht kommen vor allem Kassenbücher, Wareneingangs- und Warenausgangsbü-
cher sowie Bank- und Postscheckbücher. Die geforderte tägliche Erfassung der Kassenbewegungen macht das Kassenbuch in vielen Fällen
zum wichtigsten Grundbuch. Die ansonsten geforderte zeitnahe Erfassung der Geschäftsvorfälle
in den Grundbüchern setzt keine tägliche, sondern bei Sicherstellung des
zeitlichen Zusammenhangs zwischen Geschäftsvorfall und seiner buchmäßigen
Erfassung nur eine durch Rationalisierungserwägungen begründete
periodenmäßige Aufzeichnung voraus.
Die sachliche oder systematische Ordnung der Buchungen übernimmt das Hauptbuch, das die im Kontenplan des Betriebes verzeich-
neten Sachkonten enthält. Der Abschluß der Sachkonten des Hauptbuches führt zur
Bilanz und Erfolgsrechnung. Kennzeichnend für jede Form des Hauptbuches ist
stets die sachliche Zusammenfassung des Buchungsstoffes nach dem
Buchungsinhalt. Die Übertragung der Geschäftsvorfälle von den Grundbüchern ins
Hauptbuch erfolgt meist unter Zusammenfassung gleichartiger Buchungen und in
gewissen Zeitabständen (längstens ein Monat). Neben der Tiefe der
Grundbuchuntergliederung unterscheiden sich die verschiedenen konventionellen
Buchführungsformen im wesentlichen nach der Art und Weise der Grundbuchübertragung
ins Hauptbuch (Übertragungsbuchführung, Durchschreibebuchführung).
Die Nebenbücher sind Hilfsbücher, die der weiteren
Aufgliederung und Ergänzung der Sachkonten dienen; sie werden zumeist außerhalb
des Kontensystems, in eigenen Nebenbuchhaltungen, geführt. Ihre Aufgabe
besteht vornehmlich in der Erfassung spezifischer Einzeltatbestände, um
schließlich als Sammelbeleg für die systematische Verbuchung auf den Hauptbuchkonten
zu dienen. Hierzu gehören vor allem die Kontokorrentbuchhaltung, die Lohn- und
Anlagenbuchhaltung und das Führen von Wechsel- und Wertpapierbüchern. Aber auch die zur Bestandsüberwachung und
Bestandskontrolle (Lagerbuchhaltung) vorzunehmenden Mengenaufzeichnungen sowie
die Bereitstellung von Unterlagen für die Kostenrechnung sind Gegenstand von
Nebenbuchhaltungen. Das wichtigste und gesetzlich geforderte Nebenbuch ist
das Geschäftsfreundeoder Köntokorrentbuch. Es übernimmt die Aufzeichnung des
gesamten, nach einzelnen Kunden und Lieferanten geordneten Kreditverkehrs.
Während die Sachkonten im Hauptbuch den
Stand der gesamten Warenforderungen (Debitorensachkonto) und Warenverbindlichkeiten
(Kreditorensachkonto) zum Ausweis bringen, kommt den Personenkonten die
Aufgabe zu, den Stand des individuellen Kreditverhältnisses aufzuzeichnen.
Die Personenkonten differenzieren damit die Kontensaldensummen
der beiden Sachkonten nach den einzelnen Geschäftspartnern: Jede Eingangs-
und Ausgangsrechnung ist folglich ebenso wie jede Zahlung zusätzlich zur
Verbuchung auf dem Sachkonto auch auf dem jeweiligen individuellen Debitoren-
oder Kreditorenkonto durch Einmalbuchung, also ohne Gegenbuchung, zu erfassen.
Die Kontenabstimmung erfolgt periodisch durch Zusammenstellung der
Personenkontensalden in einer Saldenliste, wobei die Saldenlisten- summe mit
dem Saldo des betreffenden Sachkontos übereinstimmen muß.
Das Kontokorrent kann auch in der Form der
Offene-Posten-Buchhaltung oder als kontenlose Buchhaltung geführt werden: Es
weist dann jeweils nur die Differenz zwischen Umsatz und Zahlung, also die
noch offenen Posten (unbezahlte Rechnungen) aus, oder aber es wird überhaupt
auf das Konto verzichtet und das Kontokorrent als geordnete Ablage der
unbezahlten Rechnungen der einzelnen Geschäftspartner geführt.
Literatur: Eisele, W, Technik des
betrieblichen Rechnungswesens, 5. Aufl., München 1993. Falterbaum,
H./Beckmann, H., Buchführung und Bilanz, 13. Aufl., Achim 1989. Bechtel, W, Einführung in die
moderne Finanzbuchführung, 3. Aufl., München, Wien 1989.
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