1960 von der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) gegründeter Fonds zur Förderung von Maßnahmen in Berufsausbildung und Umschulung und zur Schaffung von Arbeitsplätzen. Als Teil der Strukturfonds soll er die sozialen und wirtschaftlichen Disparitäten- innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU)verringern. Etwa drei Viertel seiner bewilligten Beträge dienen der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit. Er ist das wichtigste Instrument der europäischen Sozialpolitik. Die Mittel des ESF werden zum einen für Projekte arbeitsmarktpolitischer Förderung in der EU (Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit, Eingliederung von Jugendlichen in das Erwerbsleben) eingesetzt und zum anderen zur Unterstützung regionaler Strukturpolitiken.
(EFS) durch den EWG-Vertrag (Art. 123 ff.) errichteter Fonds, der dazu dient, die räumliche und berufliche Mobilität der Arbeitskräfte innerhalb der Europäischen Gemeinschaft (EG) zu fördern, um die Beschäftigungsmöglichkeiten der Arbeitskräfte im gemeinsamen Markt zu verbessern und damit zur Hebung der Lebenshaltung beizutragen. Der EFS gehört zu den 1988 reformierten Strukturfonds, mit deren Hilfe die Gemeinschaft das in Art. 130a niedergelegte Ziel des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts der Gemeinschaft ("Kohäsion") verfolgt. Der Europäische Sozialfonds nahm am 1.9. 1960 seine Tätigkeit auf und wurde bisher viermal reformiert, nämlich 1971, 1977, 1983 und 1988 (Strukturfonds-Reform). Ursprünglich wurde der Europäische Sozialfonds durch Beiträge der Mitgliedstaaten nach einem besonderen Beitragsschlüssel gemäss Art. 200 EWG-Vertrag finanziert. Seit 1972 ist der Europäische Sozialfonds dagegen weder im rechtlichen noch im technischen Sinne mehr ein echter Fonds, sondern Teil des allgemeinen Haushalts der EG. Seine Mittel stammen seither ebenso wie die Mittel für die übrigen Ansätze dieses Haushaltes aus eigenen Einnahmen der EG. Die Verwaltung des Fonds obliegt der Kommission der EG. Die Ziele des EFS und die Koordination seiner Tätigkeit mit den Aktivitäten der übrigen Strukturfonds sind in der sog. Strukturfondsverordnung von 1988 niedergelegt. Innerhalb der von den Strukturfonds vorrangig zu verfolgenden fünf Ziele obliegt dem EFS nach Art. 3 insb. die Aufgabe, die LangZeitarbeitslosigkeit zu bekämpfen und Jugendlichen die Eingliederung in das Erwerbsleben zu erleichtern. Zur Erfüllung seiner Aufgabe gewährt der EFS den Mitgliedstaaten Zuschüsse zu ausgewählten Massnahmen und Projekten im Bildungs- und Beschäftigungsbereich. Daneben fördert er im Rahmen der mit den übrigen Strukturfonds abgestimmten gemeinsamen Förderkonzepte Aktionen im Sinne der Ziele Nr. 1 (strukturelle Anpassung der Regionen mit Entwicklungsrückstand), Nr. 2 (Umstellung der Regionen mit rückläufiger industrieller Entwicklung) und Nr. 5 b (Entwicklung des ländlichen Raums). Während aus dem alten Sozialfonds zwischen 1960 und 1976 jährlich im Durchschnitt 20 Mio. Europäische Rechnungseinheiten vergeben worden waren, betrug die Summe zwischen 1973 und 1983 bereits durchschnittlich ca. 780 Mio. ECU pro Jahr. Die jährliche Mittelvergabe stieg zwischen 1984 und 1988 auf durchschnittlich knapp 3,1 Mrd. ECU an. Der jährliche finanzielle Rahmen aller Strukturfonds soll von 7,7 Mrd. ECU im Jahr 1988 auf 15.4 Mrd. ECU im Jahr 1993 real verdoppelt werden (Preise von 1988). Knapp 88% der Gelder sollen zwischen 1988 und 1993 an die vier südeuropäischen Mitgliedsländer sowie Grossbritannien und Irland fliessen. So wird Spanien 24,3 % der Gesamtmittel erhalten, gefolgt von Italien mit 18,5%, Portugal und Griechenland mit 14,9% bzw. 14,2%. Nach Irland und Grossbritannien werden je 7,8% der Strukturausgaben gehen. Literatur: EG-Kommission, Die Sozialpolitik der Europäischen Gemeinschaft, Europäische Dokumentation 5/1983, Luxemburg 1983. Harbrecht, W, Die Europäische Gemeinschaft, 2. Aufl., Stuttgart, New York 1984.
Finanzierungsinstrument für eine gemeinsame europäische Sozialpolitik. Der Sozialfonds zielt mit seinen Maßnahmen insbesondere auf jugendliche Arbeitslose und will vor allem durch Ausbildungs- und Beschäftigungsinitiativen die Chancen junger erwachsener Arbeitsloser, Behinderter, von Frauen und Wanderarbeitern verbessern.
Strukturfonds der EU
(ESF) im Vertrag über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft verankerter und 1960 gegründeter Strukturfonds der Europäischen Gemeinschaften (EG) mit der Aufgabe, die Beschäftigungsmöglichkeiten in den wirtschaftlich zurückgebliebenen Regionen der Gemeinschaft zu verbessern. Zu diesem Zweck unterstützt der Fonds inbes. Projekte auf dem Gebiet der beruflichen Bildung sowie Maßnahmen zur Erhöhung der regionalen und beruflichen Mobilität von Arbeitskräften. Die Einsatzmöglichkeiten des aus Haushaltsmitteln der Gemeinschaft dotierten Fonds zur Unterstützung sozialpolitischer Aktivitäten sind im Laufe der Zeit immer weiter ausgebaut worden. Schwerpunkte des Mitteleinsatzes sind Projekte zur Förderung der Eingliederung Jugendlicher in das Erwerbsleben sowie die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit. Die Ausstattung des Sozialfonds belief sich 1996 auf rd. 6,0 Mrd. ECU (7,9% des Haushalts der EU). Literatur: Deutsche Bundesbank (Hrsg.), (1997)
(ESF). Der älteste Strukturfonds der EU. Er wurde schon am Anfang der EWG im Art. 123 ff. des Römischen Vertrages verankert. Dieses zentrale sozialpolitische Instrument der EU zur Flankierung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen der Mitgliedstaaten kommt bereits seit 1960 zum Einsatz. Der ESF dient dazu, die räumliche und berufliche Mobilität von Arbeitskräften zu fördern und die Beschäftigungsmöglichkeiten der Arbeitskräfte (z. B. durch Maßnahmen der beruflichen Bildung) im Gemeinsamen Markt zu verbessern. Dadurch soll zur Hebung des Lebensstandards — insb. in wirtschaftlich weniger leistungsfähigen Regionen — beigetragen, die harmonische Entwicklung der Gemeinschaft als Ganzes vorangebracht und der wirtschaftliche und soziale Zusammenhalt (die Kohäsion) in der EU gestärkt werden.
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