der Teil des Gesamtverschleißes an Gebrauchsgütern im Leistungsprozeß, der nur durch deren tatsächliche Inanspruchnahme bei der Produktion determiniert ist. Die Höhe des Gebrauchsverschleißes ist daher proportional zur Ausbringung oder Beschäftigung (proportionale Kosten). Gegensatz: Zeitverschleiß. Die Unterscheidung der Verschleißarbeiten ist insbesondere für die planmäßige Kostenauflösung in fixe und proportionale Bestandteile von Bedeutung. (gebrochene Abschreibung) Die Höhe des Gebrauchsverschleißes wird durch den Aufwand an Reparatur- und Instandhaltungsleistungen beeinflußt, was in der Festlegung der Abschreibungssätze seinen Ausdruck findet (vgl. auch Reparaturkosten, Instandhaltungskosten). Die Unterscheidung in Zeit- und Gebrauchsverschleiß entfällt, wenn Betriebsmittel gemietet werden (Leasing) und die Mietraten von dem effektiven Nutzungsumfang unabhängig sind (vgl. auch -• Abschreibungen).
Gebrauchsverschleiß ist neben dem Zeitverschleiß eine der Ursachen für die Entwertung langfristig nutzbarer Wirtschaftsgüter (Abschreibung, Leistungsabschreibung).
Er hängt von den entnommenen Nutzungen (Betriebsstunden, Fahrkilometer) ab und gehört zu den variablen Kosten.
Zeitverschleiß fällt unabhängig von der Ausbringungsmenge an. Er ist auf technische Überalterung, Lizenzablauf, Korrosion, Nachfrageverschiebungen zurückzuführen und gehört zu den Fixkosten.
Problem:
Im praktischen Fall spielen beide Ursachen, Gebrauchsverschleiß und Zeitverschleiß, eine Rolle. Man fragt dann nach der dominierenden Ab-
schreibungsursache und gelangt möglicherweise zur gebrochenen Abschreibung.
Beispiel für Gebrauchsverschleiß:
Ein Lkw ist in der Lage im Tropeneinsatz 100 000 km zu fahren. Der Anschaffungspreis beträgt 200 000 DM, die monatliche Nutzung 4 000 km, der Restwert wird mit Null angenommen. Dann gilt für die monatlichen Abschreibungen a, die in voller Höhe variabel sind, folgender Verlauf:
Beispiel für Zeitverschleiß:
Der Zuchtbulle Cäsar kann voraussichtlich für die Zeit von 10 Jahren reproduktiv eingesetzt werden. Dann ist bei einer Anschaffungsausgabe von 20 000 DM und einem aus Altersgründen mit Null anzusetzenden Restwert jedes Lebensjahr Cäsars mit Abschreibungen von a = 2000 DM zu belasten und zwar nutzungsunabhängig. Die Abschreibungen gehören voll zu den fixen Kosten.
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