Leistungsabschreibung (verbrauchsbedingte Abschreibung) erfolgt nicht nach Kalenderzeit, sondern nach Maßgabe der Inanspruchnahme oder Substanzverringerung des Betriebsmittels. Sie gehört im Gegensatz zur zeitlichen Abschreibung zu den variablen Kosten. Sie ist dann die Methode der Wahl, wenn der Gebrauchsverschleiß als Abschreibungsursache dominiert.
Beispiel:
Man teilt den abzuschreibenden Betrag durch den geschätzten Gesamtleistungsvorrat und multipliziert die Leistungsentnahme pro Periode mit diesem Betrag. So ergeben sich bei einer Maschine mit einem Nutzungsvorrat von 24 000 Laufstunden bei Anschaffungskosten von 480 000 € die folgenden Abschreibungsbeträge pro Jahr:
1. Jahr: 2 000 Stunden = 40 000 €
2. Jahr: 4 000 Stunden = 80 000 €
3. Jahr: 8 000 Stunden = 160 000 €
4. Jahr: 4 000 Stunden = 80 000 €
5. Jahr: 5 000 Stunden = 100 000 €
6. Jahr: 1 000 Stunden = 20 000 €
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24 000 Stunden = 480 000 €
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Die Leistungsabschreibung ist eine im Handelsrecht und in der Kostenrechnung mögliche Abschreibungsmethode, die die planmäßigen Abschreibungen nach der Leistungsabgabe des Wirtschaftsguts in der jeweiligen Periode berechnet. Dazu muß eine Schätzung des Nutzenpotentials vorgenommen werden. Beispiel: Anschaffungskosten einer Maschine 5 000 EUR. Geschätztes Nutzungspotential 5 000 Betriebsstunden. Abschreibungsbetrag pro Laufstunde ist dann 1 EUR. Bei effektiver Laufzeit in einer Periode von 800 Betriebsstunden beträgt die Leistungsabschreibung für diese Periode 800 EUR.
Da neben der Leistungsabgabe meist auch andere Verzehrsursachen wirksam werden (z.B. Zeitverschleiß), kann die Leistungsabschreibung mit der linearen Abschreibung kombiniert werden. Dazu sind die Anteile von Gebrauchsverschleiß und Zeitverschleiß am Wertverzehr zu schätzen. Die Anschaffungskosten werden dann entsprechend diesem Verhältnis aufgeteilt und getrennt nach den beiden Verfahren abgeschrieben. Die Summe der beiden Abschreibungen ergibt zusammen die tatsächliche Abschreibung für das jeweilige Wirtschaftsgut.
Wegen des relativ hohen Erfassungsaufwands werden in der Kostenrechnung Leistungsabschreibungen meist Leistungsgrad der Zahl der Bezugsgrößen pro Produkteinheit. Im Falle frei verfügbarer Produktionsfaktoren ist der Leistungserfolg gleich Null.
Die Leistungsabschreibung im Sinne einer Leistungsmengenabschreibung (Leistung) oder die mengenorientierte Abschreibung basiert auf der Hypothese, daß der Verbrauchs oder Gebrauchsverschleiß von Maschinen in erster Linie durch die Stückzahlen (Mengeneinheiten) der auf einer Maschine erstellten oder bearbeiteten Produktarten hervorgerufen wird.
Da in der Regel von gleichen Verschleißanteilen jeder erstellten oder bearbeiteten Mengen einheit einer Produktart ausgegangen werden kann, ergibt sich die periodische Abschreibung aus der Stückzahl der in einer Periode erstell ten oder bearbeiteten Produktarten und den Abschreibungskosten je Stück. Die Abschreibungskosten je Stück erhält man durch den Quotienten aus den Anschaffungskosten, gegebenenfalls um einen Restwert gemindert, und dem geschätzten Nutzungspotential einer Anlage, gemessen durch die während der gesamten Nutzungsdauer maximal zu erstellende oder zu bearbeitende Stückzahl. Anstelle von Stückzahlen können auch die Maschinenlaufzeiten als Basis der Leistungsabschreibung gewählt werden.
Die Anwendung dieses Abschreibungsverfahrens erfordert beim gleichzeitigen Einsatz mehrerer Anlagen insofern höhere Verwaltungskosten als die zeitabhängigen Abschreibungsverfahren, weil laufend die erstellten bzw. bearbeiteten Stückzahlen einer Produktart je Anlage oder die Maschinenstunden je Produktart erfaßt werden müssen.
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