(Interest-lag-Hypothese) behauptet die reale Umverteilung von Geldvermögen zwischen Gläubigern und Schuldnern bei Inflation. Wenn sich die Nominalzinsen im Prozess der Inflationsausbreitung langsamer erhöhen als die Güterpreise, so sinken ex post die (inflationsbereinigten) Realzinssätze. In diesem Fall werden die Gläubiger (insb. kleine Sparer) zu Inflationsverlierern, weil sich die Realwerte ihrer Forderungen und Zinseinnahmen vermindern. Die Schuldner (insb. Unternehmen und Staat) werden dagegen zu Inflationsgewinnern, weil sich deren Verbindlichkeiten und Zinsausgaben ebenfalls im Realwert vermindern. Reale Umverteilungseffekte bleiben jedoch in dem Masse aus, in dem die von vornherein bei Kreditvereinbarungen antizipierte Inflationsrate mit der dann tatsächlich eintretenden Inflationsrate übereinstimmt. Bei Verzicht auf eine Zinsindexierung besteht allerdings ein Realzinsrisiko, weil die tatsächliche Inflationsrate von den bei der Inflationsantizipation zugrunde gelegten Inflationserwartungen abweichen kann. Die Gläubiger-Schuldner-Hypothese gilt immer dann, wenn die Inflationsrate unterschätzt wird, was erfahrungsgemäss vor allem in der Phase der akzelerierten Inflation der Fall ist ( Inflationszyklus). Wird dagegen die Inflationsrate überschätzt, wie häufig bei de- zelerierter Inflation, so gilt das Gegenteil: Gläubiger gewinnen und Schuldner verlieren an der Inflation. Literatur: Cassel\', DJCaspers, A., Inflationsbedingte Vermögensumverteilung in alternativen Wirtschaftssystemen, in: Krüsselberg, H. G. (Hrsg.), Vermögen im Systemvergleich, Stuttgart 1984, S. 105 ff.
Vorhergehender Fachbegriff: Gläubiger | Nächster Fachbegriff: Gläubigeranfechtung
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|