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Handelskredit

Warenkredit in Industrie und Handel, im Unterschied zum Warenkredit gegenüber den Endverbrauchern ( Konsumentenkredit) und zum Bankkredit. Der Unternehmung wird von ihrem Lieferanten ( Lieferantenkredit) oder/und von ihren Abnehmern ( Kundenanzahlung) Kredit auf der Grundlage von Warenlieferungen eingeräumt.

ein i. d. R. kurzfristiger Kredit von ein bis drei Monaten Laufzeit, der von dem Verkäufer einer Ware dem Käufer gewährt wird. Die typische Form des Handelskredits ist die Einräumung eines Zahlungsziels, die dem Käufer gestattet, unter Skontoabzug sofort zu zahlen oder den Kredit während der handelsüblichen Laufzeit zu beanspruchen ( Lieferantenkredit). Als Instrument zur Gewährung von Handelskrediten stehen Buchkredit und Akzept zur Verfügung. Zwischenstaatliche Handelskredite entziehen sich einer vollständigen Erfassung durch die Zahlungsbilanzstatistik und schlagen sich daher neben anderen Ermittlungsfehlern im Restposten der Zahlungsbilanz nieder.

Handelskredite, die auch als  Warenkredite bezeichnet werden, werden dem Betrieb von sog. Nicht­banken (Lieferanten, aber auch Kunden) zur Verfügung gestellt.
(1) Handelskredite sind einerseits  Lieferantenkredite, also Kredite, die der Betrieb von seinen Lieferanten in Form von Zahlungszielen erhält (und die in der Bilanz des kreditnehmenden Betriebs als Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen aufzunehmen sind).
(2) Handelskredite sind andererseits Vorauszahlungen bzw. Anzahlun­gen, die der Betrieb von seinen Kunden erhält und die deswegen auch als   Kundenkredite bezeichnet werden.

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