Mit den durch externe und interne Prüfungsorgane durchgeführten Investitionsprüfungen sollen urteilende Rückmeldungen über die Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit getätigter und auch geplanter Investitionen sowie über die Zweckmäßigkeit «er Ablauf und Aufbauorganisation der mit Investitionsfragen befaßten betrieblichen Bereiche gewonnen werden. Damit sollen die Ordnungsmäßigkeit beurteilt, Fehlinvestitionen festgestellt, dem leichtfertigen oder gar manipulierenden Umgang mit Entscheidungsunterlagen vorgebeugt, möglicherweise Korrekturmaßnahmen eingeleitet und Lernprozesse im Bereich der Investitionsplanung, Investitionsdurchführung und Überwachung bewirkt werden. Der Funktionsumfang des in der Literatur häufig verwendeten Begriffs Investitionskontrolle entspricht dem amerikanischen »Control« und umfaßt auch die Ableitung und Durchsetzung von Maßnahmen auf Grund der Prüfungsergebnisse. Gerichtet auf Maßnahmen des Vorstandes (u. U. auch des Aufsichtsrates) sind Investitionsprüfungen nur in Sonderfällen Teil der aktienrechtlichen Jahresabschlußprüfung. Investitionsprüfungen sollen aber gemäß § 53 HaushaltsGrund satzgesetz bei Wirtschafts Unternehmen der öffentlichen Hand in einer Rechtsform des Privatrechts durchgeführt werden; fernerhin im Rahmen der Genossenschaftsprüfung. Die Externe Revision kann Investitionsprüfungen auch als Gegenstand freiwilliger Prüfungen übernehmen. Die Interne Revision verlagert den Schwerpunkt der Investitionsprüfung immer mehr auf die Organisation des Investitionsbereiches mit dem Ziel, Schwachstellen zu beseitigen und Fehlinvestitionen vorzubeugen. Prüfungsgegens und sind dabei insbesondere die den Entscheidungen zugrund e Hegenden Unterlagen (wie Vorrechnungen) mit folgenden Fragestellungen: Wurde die geeignete Rechenmethode angewendet? Wurden die betrieblichen (ggf. auch die gesetzlichen und überbetriebÜchen) Vorschriften beim Bewilligungsprozeß eingehalten? nvestitionsalternativen Wurde richtig gerechnet? Wurde einwandfreies Datenmaterial verwendet? Für eine Nachrechnung der Investi tionen können nach angemessener Betriebszeit, sobald ausreichend Ist daten vorliegen, entweder die glei chen Methoden wie in der Vorrech nung oder spezielle Nachrechnungs methoden eingesetzt werden. So kann die Nachrechnung eine Teil rechnung sein, indem sie auf einen Teil der Daten oder einen kürzeren Zeitraum beschränkt wird. Sie sollte auch eine Abweichungsrechnung (Aufspalten in die Komponenten) aufweisen.
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