von John Maynard Keynes ausgearbeiteter Plan für die internationale Währungsordnung der Nachkriegszeit. Der erste Entwurf wurde am 8. 9. 1941 dem britischen Schatzamt übergeben; mehrere revidierte Fassungen bildeten zusammen mit dem White-Plan die hauptsächliche Diskussionsgrundlage für die Vorverhandlungen zur Bretton-Woods-Konfe- renz. Hauptelement des Plans war neben stabilen Wechselkursen und Freiheit der laufenden Transaktionen von Devisenbewirtschaftung die Einführung eines multilateralen Clearing. Verbleibende Zahlungsbilanzsalden, welche in einer internationalen Recheneinheit Bancor ausgedrückt werden sollten, sollten innerhalb gewisser, für jedes Land festzulegender Grenzen kreditiert werden, wobei gegen den Aufbau sowohl übermässiger Schuldner- als auch Gläubigerpositionen Sanktionen vorgesehen waren. Der Gedanke einer ohne Beiträge der Mitglieder zu errichtenden Zahlungsunion und eines ohne den Einsatz von Primärreserven erfolgenden Clearing konnte sich jedoch gegenüber den im White-Plan niedergelegten amerikanischen Vorstellungen nicht durchsetzen.
von John M. KEYNES 1941 entworfener Plan für eine internationale Clearing-Union, der nach mehrmaliger Revision am 7.4.1943 als offizieller britischer Vorschlag für die Reorganisation der - internationalen Währungsordnung veröffentlicht wurde. Hauptelemente des Plans: a) stabile Wechselkurse: die Mitgliedsstaaten sollten ihre Währungsparitäten gegenüber einer internationalen Recheneinheit (Bancor) fixieren, die ihrerseits in Gewichtseinheiten von Gold definiert, jedoch nicht in Gold konvertierbar ist. Wechselkursanpassungen sollten (abgesehen von einer einmaligen Abwertung von 5%) nur unter gewissen Voraussetzungen erlaubt sein. b) Konvertibilität: keine Beschränkungen des laufenden Zahlungsverkehrs, jedoch Kontrolle des Kapitalverkehrs. c) multilaterales Clearing (nach dem Prinzip des geschlossenen Bankensystems): eine politisch unabhängige Zentralstelle (Clearing-Union) sollte die externen Zahlungssalden der Zentralbanken in Bancor verrechnen, so dass sich bei der Clearing-Union für jedes Land nur die Spitzensalden ergeben. Passivsalden sollten dabei bis zu einer festgelegten Grenze von den Überschußländern spesenfrei kreditiert werden; den Verschuldungsspielraum wollte man durch periodisch festgesetzte Länderquoten limitieren, die sich am Umfang des - Außenhandels des jeweiligen Landes orientieren. Als Regel sollte die Schuldnerposition eines Landes bei der Union innerhalb eines Jahres 25% seiner Bancor-Quote nicht übersteigen. Die Höhe der Gläubigerpositionen sollte keiner direkten Beschränkung unterliegen. Allerdings wollte man unmäßig hohen Bancor-Guthaben ebenso wie extremer Verschuldung entgegenwirken, u.a. durch Abgaben, Zustimmung zu Paritätsänderungen, Hinterlegung von Währungsreserven, Kapitalverkehrsbeschränkungen, zoll- und kreditpolitischen Maßnahmen. An die Veröffentlichung des KEYNES-Plans schlossen sich mehrmonatige internationale Verhandlungen an, in denen um einen Ausgleich zwischen den britischen Vorstellungen und denen der USA (WHITE-Plan) gerungen wurde. Letztlich jedoch ist das Abkommen über den - Internationalen Währungsfonds dank des stärkeren politischen Gewichts der USA durch die Hauptelemente des WHITE-Plans geprägt. Literatur: Horsefield, J.K. (1969). Harrod, R.E. (1951). Keynes, J.M. (1948)
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