von Harry D. White, einem Beamten des amerikanischen Schatzamts, ausgearbeiteter Plan für die Errichtung eines Internationalen Stabilisierungsfonds und einer Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung. Ein erster Entwurf kursierte ab April 1942 und wurde zur Grundlage der amerikanischen Vorschläge für die Währungsordnung der Nachkriegszeit. Hauptanliegen des Stabilisierungsfonds war die Stabilisierung der Wechselkurse bei weitgehendem Abbau der —Devisenbewirtschaftung. Wechselkursänderungen sollten nur bei Vorliegen eines "fundamentalen Ungleichgewichts" mit Zustimmung des Fonds zulässig sein. Defizitländer sollten im Rahmen bestimmter Quoten benötigte Devisen vom Fonds gegen eigene Währung erwerben können. Der Fonds sollte anfänglich mit einem Kapital von 5 Mrd. Dollar ausgestattet werden, das von den Mitgliedsländern entsprechend ihren Quoten durch Einzahlung von Gold, Schuldverschreibungen und eigener Währung aufgebracht werden sollte. Das Abkommen von Bretton Woods (—Internationaler Währungsfonds) weist die wesentlichen Merkmale des \'White-Plans auf, der sich gegenüber dem britischen —Keynes-Plan durchsetzen konnte.
von Harry D. WHITE 1942/43 entwickelter Plan zur Errichtung eines internationalen Stabilisierungsfonds und einer internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung; die endgültige Version des Plans für den Fonds wurde am 10.7.1943, die für die Bank am 24.11.1943 vom US-Schatzamt als offizieller Vorschlag der USA für eine Reorganisation der internationalen Währungsordnung veröffentlicht. Hauptelemente des Plans: a) stabile Wechselkurse: Alle Mitgliedsstaaten sollten ihre Währungsparitäten in einer internationalen Recheneinheit (Unitas) fixieren, die ihrerseits in Gold definiert ist (1 UN = 8,88687 g Feingold = 10 $). Die Wechselkurse sollten nur innerhalb einer vom Fonds festgelegten Bandbreite von der Parität abweichen dürfen; Paritätsänderungen waren nur bei fundamentalem Ungleichgewicht der Zahlungsbilanz und mit Zustimmung des Fonds vorgesehen. b) Konvertibilität: Keine Beschränkung des laufenden Zahlungsverkehrs, jedoch Regulierung des Kapitalverkehrs erlaubt. c) Stabilisierungsfonds: Durch Beiträge der Mitgliedsländer sollten dem Fonds zunächst Mittel in Höhe von ca. 5 Mrd. $ zugeführt werden. Der Umfang der Einzahlung (Quote) eines Landes sollte sich nach einer Formel bemessen, deren Hauptgrößen Volkseinkommen, Währungsreserven und Außenhandel sind; die Zusammensetzung in Gold, eigener Währung und Schuldverschreibungen konnte je nach Höhe der Währungsreserven variieren. Mit den Quoten waren auch die Stimmrechte im obersten Fondsorgan gekoppelt. Mitgliedsländer mit Defiziten im laufenden Zahlungsverkehr sollten aus den Fondsbeständen gegen Einzahlung eigener Währung Fremdwährungen leihen können. Die Schuldner- und Gläubigerpositionen beim Fonds waren jedoch durch die Quoten der jeweiligen Länder begrenzt. d) Bank für Wiederaufbau und Entwicklung: Aus dem von den Mitgliedsländern zu 20% in Gold und zu 80% in eigener Währung eingezahlten Grundkapital (10 Mrd. $) sowie Anleihen sollte die Bank die privaten Finanzierungsmöglichkeiten internationaler Kapitalanlagen durch Garantieübernahmen und Darlehensbeteiligungen ergänzen. In den internationalen Verhandlungen, die schließlich zum Abkommen über den Internationalen Währungsfonds und die Weltbank führten, konnten die USA die wesentlichen Elemente des WHITE-Plans gegenüber denen des britischen KEYNES-Plans durchsetzen. Literatur: Horsefield, J.K. (1969). White, H.D. (1945)
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