Die Konzernbilanz ist die Zusammenfassung der Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten aller in den Konzernabschluß einbezogenen Unternehmungen H Konsolidierungskreis). Grundsätzlich gilt dabei Vollkonsolidierung. Nur ausnahmsweise darf eine Quotenkonsolidierung bei Gemeinschaftsunternehmungen vorgenommen werden.
Konsolidierte Bilanz
Die summarische Zusammenfassung der Vermögens und Schuldposten aller in einem Konzern zusammengeschlossenen (Konsolidierungskreis) Konzern Unternehmen, wobei die innerkonzernlichen Beziehungen und Posten nach bestimmten Grund sätzen aufgerechnet werden. Vgl. hierzu Kapitalkonsolidierung, Schuldenkonsolidierung, zwischengewmneliminierung.
Konzernabschluss.
ist eine konsolidierte, d.h. aus den ggf. im Hinblick auf den Bilanzansatz (§ 300 HGB) und die Bewertung (§308 HGB) vereinheitlichten Einzelbilanzen durch Bildung einer Summenbilanz zusammengefasste und anschliessend um innerkonzernliche Beziehungen bereinigte Bilanz. Diese Bereinigung um konzerninterne Beziehungen setzt sich zusammen aus der Kapitalkonsolidierung, der Schuldenkonsolidierung sowie der Zwischenerfolgseliminierung. Die Konzernbilanz ist gem. § 297 Abs. 1 HGB Bestandteil des Konzernabschlusses und somit Gegenstand der Konzernrechnungslegung.
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