Die Organisation von Konzernen unterscheidet sich von der Organisation von Einzelunternehmen durch das Vorhandensein mehrerer rechtlich selbständiger Gesellschaften, die eine wirtschaftliche Einheit in der Form eines Unternehmenszusammenschlusses bilden. Der sowohl durch die Dynamik der Umwelt als auch durch konzerninterne Veränderungen permanent erforderliche Wandel der Konzernorganisation stellt eine wichtige Herausforderung für die Konzernführung dar. Aus organisatorischer Sicht wird zwischen der Aufbauorganisation und der Ablauforganisation eines Konzerns unterschieden. Bei der Untersuchung der Konzernorganisation müssen sowohl die rechtliche Struktur als auch der wirtschaftliche Aufbau eines Konzerns berücksichtigt werden. So verdankt der Konzern als wirtschaftlich einheitliche Organisationsform u. a. seine Existenz der juristischen Person seiner Glieder (z.B. Konzerntochtergesellschaften) . Zur Charakterisierung von Konzernstrukturen hat Knut Bleicher die Bausteine Spitzen-, Zwischen- und Grundeinheit entwickelt. Mit diesen Bausteinen können die folgenden Grundstrukturen, die den meisten Konzernorganisationen zugrunde liegen, abgebildet werden. Grundeinheiten bilden Organisationselemente, die unmittelbar mit Hauptfunktionen der Unternehmung beauftragt sind und direkten Kontakt zu den jeweils aussenstehenden Märkten haben. Sie stellen gleichzeitig die Verbindungspunkte des Konzerns zur Umwelt dar. Unter einer Spitzeneinheit sollen alle diejenigen Organisationsformen zusammengefasst werden, die die Konzernführung zu ihrer Aufgabe haben. Unter dem Begriff der Zwischeneinheit wird nicht pauschal die Restmenge verstanden, sondern diejenigen Organisationseinheiten, die integrierende und koordinierende Aufgaben ausführen, ohne aber i.d.R. Aussenwirkung zu entfalten (vgl. Abb.). Wegen der vielfachen Zusammenhänge zwischen den betriebswirtschaftlich wün¬schenswerten Organisationsstrukturen und den jeweiligen rechtlichen bzw. personellen Rahmenbedingungen kann nur eine simultane Konzernaufbau-, Personal- und Rechtsstruk- turplanung den Erfordernissen einer ganzheitlichen und zielorientierten Konzernunterneh- menspolitik Rechnung tragen. Die Konzernablauforganisation umfasst die zielgerichtete und koordinierte Gestaltung der Planungs- und Entscheidungsprozesse im Konzern und damit die Prozessorganisation des gesamten Handlungsprogramms. Zwischen der Aufbau- und der Ablauforganisation besteht ein Verhältnis gegenseitiger Bedingt- und Bestimmtheit: Einerseits werden durch die Gegebenheiten und Besonderheiten der Aufbauorganisation wesentliche Vorgaben für den innerbetrieblichen Ablauf der aktuellen Aktivitäten getroffen, andererseits verlangen die Erfordernisse des Ablaufes organisatorische Voraussetzungen und Veränderungen, die beim Konzernaufbau ebenso wie bei dessen Umstrukturierung zu berücksichtigen sind. Die Konzernorganisation bildet den Handlungsrahmen innerhalb dessen die Konzernführung ihren Planungs-, Koordinierungsund Entscheidungsfunktionen nachkommt. Sie ist aber gleichzeitig in ihrer konkreten technischen und personellen Ausgestaltung und Fortentwicklung selbst Gegenstand der strategischen Aufgaben der Konzernführung. Literatur: Bleicher; K., Konzernorganisation, in: HWO, 3. Aufl., Stuttgart 1992, Sp. 1151 ff. Tbeisen, M. R., Der Konzern, Stuttgart 1991. Werder; A. v., Organisationsstruktur und Rechtsnorm, Wiesbaden 1986.
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