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Lohnveredelung



In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Form der grenzüberschreitenden Produktion.

Ein Gebietsfremder importiert Waren, die auf seine Rechnung „veredelt“, d.h. im Wert erhöht (weiterverarbeitet, vernäht oder montiert) und anschließend wieder exportiert werden. Diese Form wird gewählt, um niedrige Lohnkosten auszunutzen. Zollzahlungen entfallen dabei und vielfach entstehen auch Steuervorteile am Produktionsort. Diese Lohnveredelung praktizieren vor allem handarbeitsintensive Betriebe mit hoher Mobilität (z.B. Textilindustrie), die schnell in andere Länder verlagert werden können. Entwicklungsländer

Form des aktiven  Veredelungsverkehrs auf Anweisung und Rechnung eines Unternehmers aus dem Land der passiven Veredelung (Gegensatz:   Eigenveredelung).

Bez. f. jene wirtschaftlichen Tätigkeiten, bei denen Waren zum Bearbeiten, Verarbeiten und Ausbessern in ein gebietsfremdes Land verbracht werden. Die jeweilige Ware verbleibt im Eigentum des Auftraggebers, der die Ware nach der L.-V. wieder zurücknimmt; er bezahlt den vereinbarten „Lohn". Es wird zwischen aktiver Lohnveredelung (bei dem die Veredelung im Inland stattfindet) und passiver Lohnveredelung (bei dem die Veredelung im Ausland erfolgt) unterschieden. Vgl. besonderer Zollverkehr.

Be- oder Verarbeitung von Waren, wobei die Ware Eigentum des Auftraggebers bleibt und der Veredler für seine Tätigkeit einen Lohn (Geld oder Waren) erhält. Im Außenwirtschaftsverkehr bezeichnet der aktive Veredelungsverkehr (aW) die Veredelung von Gütern eines Gebietsfremden durch einen Gebietsansässigen im Inland, der passive Veredelungsverkehr (pW)de Veredelung von Gütern im Ausland. Im Sinne des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) fallen Lohnveredelungsgeschäfte unter den Begriff des Dienstleistungsverkehrs zwischen dem Wirtschaftsgebiet und fremden Wirtschaftsgebieten.

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