Seit 1956 bestehender informeller Zusammenschluß von Regierungen westlicher Industrieländer zur Koordinierung ihrer Vorgehensweise bei der Lösung der internationalen Schuldenkrise. Er fungiert im wesentlichen als Umschuldungsausschuß für öffentliche und öffentlich garantierte Kredite staatlicher Gläubiger und Garanten und tritt immer dann zusammen, wenn Länder mit hoher externer Verschuldung in Zahlungsschwierigkeiten geraten und deshalb um Anpassung ihres Schuldendienstes nachsuchen. Die Banken verhandeln in solchen Fällen über ihre Forderungen mit dem betreffenden Schuldnerland selbständig und haben dazu als Pendant den sog. Londoner Club gebildet. Der Zugang zu den Verhandlungen des Pariser Clubs, die von der französischen Regierung organisiert werden (Bereitstellung der Konferenzräume und der Sekretariatsdienste), steht grundsätzlich jedem Gläubigerland offen, wobei es sich in der Praxis auf der Gläubigerseite in der Regel um Industrieländer handelt, nur vereinzelt waren Entwicklungsländer beteiligt. Der Internationale Währungsfonds (IWF) nimmt an den Sitzungen ebenfalls teil und sorgt dafür, daß die neu vereinbarten Schuldenregulierungen im Einklang mit den vom IWF getroffenen Vereinbarungen stehen.
Die Verhandlungsergebnisse des Pariser Clubs werden in Protokollen festgehalten, die trotz ihres empfehlenden Charakters praktisch bindende Wirkung haben, da auf dieser Grundlage bilateral die völkerrechtlichen Umschuldungsabkommen zwischen den Gläubigerländern und den Schuldnerländern geschlossen werden. Seit dem Ausbruch der internationalen Schuldenkrise im Jahre 1982 nahm die Aktivität des Pariser Clubs erheblich zu. Die Umschuldungen betrafen in der Regel zunächst die innerhalb eines relativ kurzen Zeitraumes fällig gewordenen oder fällig werdenden Zahlungsverpflichtungen (Konsolidierungsperioden von 12 bis 18 Monaten). Solche kurzfristigen Konsolidierungsperioden sollten die Schuldnerländer zu verstärkten Maßnahmen bei der Restrukturierung und Stabilisierung ihrer Wirtschaft bewegen. Wurde den Erfordernissen Rechnung getragen, waren die Gläubigerländer häufig zu einer Reihe aufeinanderfolgender Umschuldungen bereit. Es konnten auch von vornherein mehrjährige Konsolidierungsperioden vereinbart werden (Multi-Year Rescheduling Agreements).
In der sozialistischen Wirtschaftslehre: >G-1O
Urspr.: Haager Club. Seit 1956 zusammenkommendes infotmelles Gremium, seit 1974 durch Schaffung eines Sekretariats in Paris fest institutionalisierte Einrichtung im Zusammenhang mit der internationalen Schuldenkrise: als Umschuldungsausschuss für öffentliche und öffentlich garantierte Kredite der staatlichen Gläubiger und Garanten. Schuldner- und Gläubigerländer treffen sich mehrfach pro Jahr zu konkreten Verhandlungen. Umschuldungen zwischen einem Schuldnerland und seinen Gläubigerländern werden im Pariser Club multilateral vereinbart.
(= Paris Club of Industrial Country Creditors) informelle Vereinigung von öffentlichen Gläubigern, die auf Regierungsebene zu unregelmäßigen Terminen unter Vorsitz und Organisation Frankreichs tagen, um in enger Kooperation mit dem Internationalen Währungsfonds allg. Verhaltensregeln zu entwickeln, um auf aktuelle Ereignisse abgestimmt reagieren zu können. Der Pariser Club hat seine Ursprünge im Haager Club (1953), der die Idee der - Europäischen Zahlungsunion in Gestalt einer »Kleinen Zahlungsunion« für den Wirtschaftsverkehr mit lateinamerikanischen Staaten nutzbar machen wollte. Das Konzept der multilateralen Problemlösung fand ein positives Echo bei den 1956 in Paris versammelten Gläubigem Argentiniens. Der Londoner Club international tätiger Banken ist das Pendant zum Pariser Club, wobei sich die Abmachungen des letzteren auf den Verhandlungsspielraum der Bankengruppe mit ihren Schuldnern auswirken. Aufgrund von Anregungen der - Weltwirtschaftsgipfel (z.B. Toronto 1988, Houston 1990) und im Anschluss an BAKER-Plan und BRADY-Plan zur Regelung der internationalen Schuldensituation hat der mit der Siebenergruppe eng verwandte Pariser Club verschiedene Initiativen ergriffen. Die »Toronto-Bedingungen« bieten den Entwicklungsländern als Regelungsstandard des Pariser Clubs im wesentlichen drei (verschiedentlich fortgeschriebene) Optionen: Schuldenreduktion um 33% bis 50%, Umschuldung auf bevorzugter Zinsbasis, zeitliche Streckung von Schuldendienst und Tilgung (Multi-Year Rescheduling Agreements). Bilaterale Regelungen orientieren sich häufig an diesem »Menü«, ohne es vollständig zu übernehmen (Großbritannien: Trinidad Terms 1990). Die bisher größte Herausforderung für den Pariser Club stellte 1998 die Umschuldungsregelung mit Rußland dar (Volumen: 40 Mrd. US-$, deutscher Anteil: 46 %). Im Verein mit Weltbank und Internationalem Währungsfonds sollen die Anstrengungen zu Gunsten der ärmsten, hochverschuldeten Länder intensiviert werden.
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