(WSA). Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss.
Neben dem Ausschuß der Regionen (AdR) das zweite Beratungs- und Konsultativorgan (Organe der Europäischen Union). Er wurde 1957 im Zusammenhang mit der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) geschaffen. Der Ausschuß gliedert sich in fachliche Arbeitsgruppen, die den Aufgabenbereichen des EG-Vertrages entsprechen und so zum Beispiel die Bereiche Binnenmarktregelungen, Sozialpolitik, Bildungsförderung, Verbraucherschutz, Forschungsförderung etc. abdecken. Er besteht aus 222 Mitgliedern, die sich aus den unterschiedlichsten sozialen und wirtschaftlichen Gruppen zusammensetzen (zum Beispiel Landwirte, Kaufleute, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter, Verbraucherschützer und andere Interessenverbände). Die Mitglieder werden vom Rat der Europäischen Union anhand von Vorschlagslisten der nationalen Regierungen ernannt und für vier Jahre in den Ausschuß berufen. Sie unterliegen keinerlei Weisungen. Der Ausschuß hat ausschließlich beratenden Charakter und wird vom Rat und von der Europäischen Kommission insbesondere zu Fragen des Europäischen Binnenmarktes, der europäischen Integration und der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung gehört.
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