(= Bulis) unverzinsliche - Schatzanweisungen, die der Bund der - Deutschen Bundesbank gemäss § 42 BBankG auf Verlangen als - Liquiditätspapiere für ihre Offenmarktpolitik zur Verfügung zu stellen hatte. Formell war der Bund Schuldner dieser Papiere, jedoch hatte die Bundesbank die aus der Emission entstehenden Zins- und Tilgungsverpflichtungen zu erfüllen. Bulis zählten zu den Diskontpapieren, d.h., sie wurden abgezinst begeben, so dass sich die Höhe ihrer Verzinsung aus der Differenz zwischen Nennwert (100%) und niedrigerem Kaufkurs ergab. Titel dieser Art wurden in revolvierenden Tenderverfahren kurzzeitig (1993/94) zum Verkauf angeboten. Die Mindeststückelung belief sich auf 100 000 bzw. 500 000 EUR. Mit Bulis hoffte man, auch hohen Liquiditätszuflüssen im Bankensystem, wie sie insbes. im Zuge von spekulativen Währungsturbulenzen auftreten, wirksam und flexibel begegnen zu können. Vorteilhaft für die - Banken wirkte sich aus, dass die Titel lombardfähig und für Wertpapierpensionsgeschäfte geeignet waren. Unter diesem Aspekt war in den Bulis eine Fortentwicklung des geldpolitischen Instrumentariums zu einer flexibleren Steuerung des Geldmarktes zu sehen. Ihre Angebote richtete die Bundesbank jedoch ausdrücklich nicht nur an inländische Banken, sondern auch an Nichtbanken und interessierte ausländische Stellen. Die Bundesbank verband mit dem Instrument die Absicht, ihre Offenmarktpolitik durch eine Einwirkungsmöglichkeit auf die Geldhaltung von Nichtbanken auf eine breitere Basis zu stellen und auf diesem Weg eine effektivere Kontrolle der Entwicklung der Geldmenge zu gewährleisten. Da jedoch die Papiere aus Sicht der Nichtbanken Substitute zu den mit entsprechenden Laufzeiten ausgestatteten- Termineinlagen bei Kreditinstituten waren, bestätigten sich schnell die Zweifel, dass eine wirksame Beeinflussung der Liquiditätsausstattung der inländischen Nichtbanken gelingen könnte. Nur im Ausland fanden die Titel seinerzeit großen Zuspruch. Da die Bundesbank zudem nicht selbst Anlgagemöglichkeiten für die seit August 1994 zugelassenen Geldmarktfonds bieten wollte, wurden die Buli-Auktionen im September 1994 letztmalig durchgeführt. Aus ordnungspolitischer Sicht ist anzumerken, dass die Bundesbank mit diesem Instrument erstmals auf dem Gebiet kurzfristiger Anlagemöglichkeiten in Wettbewerb zu den Geschäftsbanken getreten ist. Literatur: Deutsche Bundesbank (1993c) (1995)
(Balls) Siehe: Bulis, Finanzinnovationen
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