(DPMA). Sitz: München, mit Dienstorten in Berlin und Jena. Das DPMA ist die Zentralbehörde auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland und dem Bundesministerium der Justiz nachgeordnet. Es erteilt und verwaltet gemäß dem gesetzlichen Auftrag die gewerblichen Schutzrechte (Patente, Marken, Gebrauchs- und Geschmacksmuster). Es informiert die Öffentlichkeit über bestehende gewerbliche Schutzrechte mit Wirkung für Deutschland. Beim DPMA sind Schiedsstellen eingerichtet. Diese haben bei Streitfällen nach dem Urheberrechtsgesetz bzw. dem Urheberrechtswahrnehmungsgesetz eine gütliche Einigung zwischen den Beteiligten anzustreben. www.dpma.de
Bundesbehörde in München, welche die Prüfung und Erteilung für ein Patent in der Bundesrepublik Deutschland zur Aufgabe hat und gegebenenfalls das Bundespatentgericht einschaltet, wenn Patente nicht eingehalten werden.
Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz für den gewerblichen Rechtsschutz in der Bundesrepublik Deutschland. Das Patentamt ist insb. zuständig für die Prüfung und Erteilung von Patenten (Patentanmeldung) sowie die Eintragung von Gebrauchsmustern, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken und Geschmacksmustern. Gegen die Entscheidungen des Patentamtes ist Beschwerde beim Bundespatentgericht möglich. Das Patentamt wurde 1877 in Berlin gegründet und 1949 in München wiedereröffnet. Rund 600 Prüfer mit naturwissenschaftlichem oder technischem Studienabschluss und fünfjähriger Industriepraxis werden beim Patentamt beschäftigt. Die Bibliothek ist mit rd. 1,1 Mio. Bänden und mehr als 32 Mio. Patentdokumenten aus vielen Ländern eine der grössten Sammlungen technisch-naturwissenschaftlicher Literatur in der Welt.
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