(= sekundäre Finanzierungsinstitute; non financial oder non monetary intermediaries) Kapitalsammelstellen, die im Unterschied zu den - monetären Finanzinstituten (MFIs) keine - Geldschöpfung betreiben und deren typisches Passivgeschäft nicht in der Entgegennahme von - Einlagen der Nichtbanken besteht, die zur Geldmenge gerechnet werden. Gemäss dieser Abgrenzung zählen die Individualversicherungen und Sozialversicherungen sowie Kapitalanlagegesellschaften ebenso zu den paramonetären Finanzierungsinstituten wie Bausparkassen, Realkreditinstitute, Teilzahlungskreditinstitute und Kreditinstitute mit Sonderaufgaben. Wesentlicher Grund dafür, dass in geldtheoretischen Analysen den paramonetären Finanzierungsinstituten früher relativ wenig, den Geschäftsbanken dagegen besondere Beachtung geschenkt wurde, war die Ansicht, dass allein Banken Geld- und Kreditschöpfung betrieben, während paramonetäre Finanzierungsinstitute nur als Vermittler zwischen Defizit-und Überschußeinheiten fungierten und lediglich bereits existentes Finanzkapital bewegten. Insbes. John G. GURLEY, Edward S. SHAW und James TOBIN haben dazu eine Diskussion in Gang gesetzt, die zu einer stärkeren Betonung der kreditpolitischen Bedeutung der paramonetären Finanzierungsinstitute innerhalb der gesamten Finanzinstitute führte. Wenngleich für MFIs weiterhin die spezielle Funktion der Geldschöpfung hervorgehoben wird, weil die bei ihnen gehaltenen Guthaben der Nichtbanken größtenteils Zahlungsmittel darstellen, wird hinsichtlich der Kreditschöpfungsfähigkeit keine Unterscheidung mehr zwischen Banken und sonstigen Finanzinstituten gemacht. Der Umfang an Kreditschöpfung hängt nach dieser Auffassung nicht in erster Linie davon ab, von welchem Institut der Kredit vergeben wird. Vielmehr ist die Kreditschöpfung, sei es durch die MFIs, sei es durch die paramonetären Finanzierungsinstitute, wesentlich von der Präferenzen der Wirtschaftssubjekte für die einen oder anderen abhängig. Da die kreditpolitischen Instrumente der Zentralbanken speziell auf die Kreditinstitute ausgerichtet sind, treten die Wirkungen kreditpolitischer Maßnahmen auf die paramonetären Finanzierungsinstitute nur indirekt über Veränderungen von Bankenliquidität und Kapitalmarktverfassung auf. Diese indirekten Wirkungen treffen v.a. jene Institute, die sich hauptsächlich bei Banken und auf dem Kapitalmarkt refinanzieren (Realkreditinstitute, Teilzahlungsbanken). Auf die Aktivitäten der paramonetären Institute, die keine Emissionen kurstragender Schuldtitel durchführen und/oder ihre Mittel überwiegend aus Prämien u.ä. beziehen (Versicherungen, Bausparkassen, Kapitalanlagegesellschaften), hat die Zentralbank auch auf indirektem Weg nur geringen Einfluß. Literatur: Llewellyn, D.T. (1989). Karmann, A. (1988). Kohler, R. (1979). Schirmer, U. (1971). Jäger, G. (1968)
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