Gefahr, dass die Summe der Versicherungsleistungen die Gesamtsumme der Prämien und des im Unternehmen vorhandenen Kapitals übersteigt (-versicherungstechnisches Kapital). Die Entstehung des versicherungstechnischen Risikos lässt sich auf folgende Teilrisiken zurückführen: Irrtums- (Diagnose-und Projektions-)risiko sowie Zufallsrisiko. Das Irrtumsrisiko bezeichnet die Gefahr einer möglichen Fehlerhaftigkeit der Schadenverteilungen, die bei der Prämiengestaltung und der Ermittlung des notwendigen versicherungstechnischen Kapitals zugrundegelegt werden. Ursache hierfür können einmal Irrtü- mer bei der Extrahierung der Vergangenheitsverteilung aus den zugrundeliegenden Daten sein (Diagnoserisiko, z. B. in der Form der Annahme eines falschen Verteilungstyps), andererseits können auch bei der Projektion, der Fortschreibung der Vergangenheitsverteilung in die Zukunft, Fehler auftreten (Projektionsrisiko, z. B. in der Form der Annahme einer falschen Preissteigerungsrate). Selbst wenn die zugrundegelegten Schadenverteilungen korrekt sind, verbleibt beim Versicherer das Zufallsrisiko. Dieses ergibt sich aus der Stochastizität der Versicherungsleistungen und ist einer wahrscheinlichkeitstheoretischen Beschreibung zugänglich. Durch den Einsatz des risikopolitischen Instrumentariums wird dieses Risiko tragbar klein gehalten. Literatur: Albrecht, P., Zur Risikotransformationstheorie der Versicherung, Karlsruhe 1992. Albrecht, P./Schwake, E., Risiko, Versicherungstechnisches, in: Farny, D., et al. (Hrsg.), Handwörterbuch der Versicherung, Karlsruhe 1988, S. 651 ff.
Das eigentliche Risiko einer Versicherungsgesellschaft.
wird im Englischen häufig auch als Underwriting Risk bezeichnet. Versicherungsunternehmen übernehmen mit der Zeichnung von Versicherungsverträgen Risiken ihrer Kunden. Die damit verbundenen Risiken entstehen aus den spezifischen Gefahren, gegen die der Kunde abgesichert wird sowie aus den mit der Risikoübernahme verbundenen Geschäftsprozessen. Diese Begriffsfassung, die auf die Risikoklassifikation der IAA zurück geht, ist weiter als die in der deutschen Literatur übliche. Hier bezeichnet man die Tatsache dass der realisierte Gesamtschaden vom erwarteten (und auch einkalkulierten) Gesamtschaden abweichen kann, als versicherungstechnisches Risiko. Als mögliche Ursachen hierfür werden der Zufall (Zufallsrisiko), die Veränderung der Kalkulationsgrundlagen über die Zeit (Änderungsrisiko) und die Möglichkeit einer Misskalkulation beruhend auf einem Irrtum über die zugrunde liegenden Zufallsprozesse (Irrtumsrisiko) angeführt. Die etwas weitere angelsächsische Definition, die auch von der EU-Kommission genutzt wird, schliesst dagegen auch Risiken aus fehlerhafter Risikopolitik, mangelnder Reservierung oder einem sich ändernden gesamtwirtschaftlichen Umfeld mit ein. Siehe auch Versicherungsbetriebslehre, Grundlagen (mit Literaturangaben).
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