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Werbeberufe

Bündel von spezifischen zusammengehöri­gen Tätigkeiten (= Tätigkeitsfeldern), die von Einzelpersonen erfüllt werden können, zur Unterstützung bzw. Durchführung werblicher Aktivitäten von Organisationen. Die verschiedenen Werbeberufe haben sich im Lauf der Zeit durch Arbeitsteilung in Werbeagenturen entwickelt. Die einen konzentrieren sich auf den Kontakt mit den Kunden der Agentur, die anderen auf die kreative Gestaltung und Umsetzung der Werbebotschaft, wieder andere auf die op­timale Mediaselektion und Streuung der Werbemittel. Als Beispiele solcher Werbeberufe können angeführt werden: Kontakter, Creative Director, Etat-Direktor, Layouter, Grafik-Designer, Art-Director, Texter und Media-Leiter. Die einzelnen Berufs­bilder sind jedoch einem ständigen Wandel unterworfen, der mit der dynamischen Ent­wicklung in dieser B ranche zusammenhängt. haben die Stellenangebote für Werbe­fachleute von werbenden Firmen, Werbe­agenturen und Medien einen Höchststand seit Ende der siebziger Jahre erreicht. Allein gegenüber 1989 steigerten sich die Angebote um durchschnittlich 13%. Ausschlaggebend könnte das Engagement der altbundesdeut­schen Firmen in den neuen Bundesländern sein. Besonders stark war die Suche nach Werbefachkräften im Handel (+ 28 %), bei Markenartiklern von Nahrungsmitteln und im Bereich Elektronik (beide + 25 %). Auf Seiten der Werbeträger suchten die Zeitungsverlage 54% (Fachverlage + 20%) mehr Werbefachleute als im Vorjahr. Publi­kumszeitschriften suchten dagegen 18 % we­niger Werbeleute als 1989.

Literatur:  ZAW-service, Nr. 167 (April 1991), Bonn. durch gesetzgebende Organe vorgeschriebe­ne oder auf freiwilliger Übereinkunft meist im Rahmen von Interessensverbänden beru­hende Einschränkungen der Freiheit der Werbungtreibenden in bezug auf die Gestal­tung von Werbebotschaft, Werbemittel und Werbeträger. Die von gesetzgebenden Orga­nen ausgehenden Werbebeschränkungen reichen von Vorschriften, wie z.B. den Regelungen von Form und Ausmaß von Außenwer­bung, wie sie in den Landesbauordnungen zu finden sind, über Einschränkungen bei der Benutzung von Werbeträgern, wie z.B. dem Ausschluß von TV und Hörfunk von der Liste der für Tabakwaren benutzbaren Werbeträger, bis zu             »Werbeverboten, z.B. dem Verbot von Aussagen in bezug auf die Beseitigung, Linderung oder Verhütung von Krank­heiten in der Werbung für Lebensmittel. Freiwillige Selbstbeschränkungen der Werbung können zwar von einzelnen Un­ternehmen auf Basis ihres Leitbildes erfol­gen, sind zumeist aber die Folge von Über­einkünften im Rahmen von branchenweiten Interessensgruppen oder - verbänden. Neben einem Katalog von Verhaltensregeln des Deutschen Werberats, dem Arbeitsgremi­um des ZAW für die Werbeselbstkon­trolle in der Bundesrepublik Deutschland, existieren Regeln des Markenverbandes zur „Förderung eines leistungsgerechten Wett­bewerbs und seiner Sicherung gegen wettbe­werbsfremde Praktiken“, eine „Gemeinsame Erklärung von Organisationen der gewerbli­chen Wirtschaft“, „Grundsätze und Leistun­gen der Werbeagenturen GWA“, mit denen die Vereinigung der großen Full-Service- Agenturen die Tagesarbeit ihrer Mitglieder generell zu regeln versucht, sowie Selbstkon- trolleinrichtungen der Heilmittelindustrie, der Tabakwarenhersteller, des Verbands der Automobilindustrie, des Versandhandels und anderer.     

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