Verhältnis zwischen der Anzahl der "Jungen" (Noch-nicht-Erwerbsfähigen) bzw. "Alten" (Nicht-mehr-Erwerbsfähigen) und der 100 Personen im erwerbsfähigen Alter. Das Statistische Bundesamt der Bundesrepublik Deutschland hat die Entwicklung der Abhängigenquotienten für die deutsche Bevölkerung bis zum Jahr 2030 vorauszuschätzen versucht. Bei einer angenommenen Phase der Erwerbsfähigkeit im Alter von durchschnittlich 20 bis unter 60 Jahren zeigt die Abbildung, welche Ausprägungen der Jungen- bzw. Jugendquotient (Anzahl der unter 20jährigen je 100 Erwerbsfähige) bzw. Altenquotient (Anzahl der 60jährigen und älteren je 100 Erwerbsfähige) sowie der Gesamtabhän- gigenquotient (Summe von Jungen- und Altenquotient) annehmen werden. Zu beachten ist, dass demographische Abhängigenquotienten, die anhand von Altersstrukturen errechnet werden, nicht einfach mit wirtschaftlichen Abhängigenquotienten, die die ökonomische "Last" der wirtschaftlich Aktiven an- zeigen sollen, gleichgesetzt werden dürfen. Diese Entwicklung ist vor allem geprägt durch den Geburtenrückgang seit Mitte der 60er Jahre und dessen Einfluss auf die Altersstruktur der deutschen Bevölkerung. So kamen 1982 etwa 39 alte Menschen auf 100 Personen im Erwerbsalter. Diese Relation wird zunächst leicht sinken, ab 1990 jedoch kontinuierlich ansteigen, und zwar bis 2030 auf fast den doppelten Wert (von 37 auf 72). Diese modellhaft errechnete Entwicklung - die auf der sog. Status-quo Variante der Berechnungen des Statistischen Bundesamtes beruht (Bevölkerungsprognosen) - hat die künftige Veränderung der Altersstruktur zu einem öffentlich intensiv diskutierten Thema werden lassen. Betrachtet sei hier allein die Beziehung zwischen demographischer Entwicklung und Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung: Die Rentenausgaben (RA) eines Jahres sind gemäss dem Umlageverfahren grundsätzlich aus den Beitragseinnahmen (BE) desselben Jahres zu finanzieren. Die Beitragseinnahmen wiederum entsprechen dem Produkt aus Beitragssatz (b), der in der Bundesrepublik von den Arbeitnehmern und Arbeitgebern je zur Hälfte getragen wird, aus beitragspflichtigen Durchschnittseinkommen (Bruttoarbeitsentgelte) der Versicherten (L) und der Anzahl der Versicherten (A): BE = b • L • A.
Ferner entsprechen die Rentenausgaben dem Produkt aus Durchschnittsrente je Rentenbezieher (r) und Anzahl der Rentenbezieher (R): RA = r • R. Diese Beziehungen können gemäss der finanziellen Gleichgewichtsbedingung (BE = RA) zusammengefasst werden: b • L • A = r • R. Nach entsprechender Umstellung der einzelnen Grössen folgt: b = r/L • R/A bzw. R/A = b/(r/L). Diese in der Abbildung geometrisch dargestellte Beziehung zeigt, dass bei einem vorgegebenen Rentnerquotienten (R/A)i einem vorgegebenen Verhältnis von Anzahl der Rentenbezieher zu Anzahl der Versicherten - stets ein bestimmtes Verhältnis zwischen Beitragssatz b und Rentenniveau r/L, dem Verhältnis von Durchschnittsrente zu beitragspflichtigem Durchschnittseinkommen, gewahrt sein muss, damit die Beitragseinnahmen und Rentenausgaben übereinstimmen. Steigt der Rentnerquotient (Anstieg auf (R/A)2), muss bei Konstanz des Rentenniveaus (r/L)0 der Beitragssatz von b0 auf bio angeho- ben oder bei Konstanz des Beitragssatzes bo das Rentenniveau gesenkt werden (von (r/L)0 auf (r/L)10).
Eine Aufteilung der demographisch gestiegenen Last auf die Generation der Erwerbstätigen (Beitragszahler) und der Rentenbezieher würde zu Lösungen führen, die zwischen den Punkten C und B liegen. Eine gleichmässige Belastung der Beitragszahler und der Rentenbezieher entspräche einem Anstieg des Beitragssatzes auf bn und eine Senkung des Rentenniveaus auf (r/L)n. Die Entwicklung des Rentnerquotienten hängt entscheidend von der Altersstruktur der Bevölkerung bzw. dem Altenquotienten ab, da die zahlenmässige Entwicklung der Personen im Rentenalter und erwerbsfähigen Alter auch die zahlenmässige Entwicklung der Rentenbezieher und Versicherten beeinflusst. Der Rentnerquotient lässt sich aber nicht direkt aus den Bevölkerungszahlen ablesen, da er auch von Veränderungen der Erwerbsbeteiligung, der Versicherungspflicht, des Durchschnittsalters bei Eintritt in das Erwerbsleben und beim Übergang in die Rentenphase sowie anderen Faktoren beeinflusst wird. Der Altenquotient, der im Vergleich zum Rentnerquotienten besser vorausschätzbar ist, liefert jedoch brauchbare Anhaltspunkte über die sich langfristig abzeichnenden Entwicklungstendenzen und Strukturveränderungen in der Rentenversicherung. Er wird deshalb häufig stellvertretend für den Rentnerquotienten genutzt, um Langfristvorausberechnungen der finanziellen Situation der Rentenversicherung durchzuführen.
Literatur: Berthold, Koppel, U., Gesetzliche Rentenversicherung und demographische Schwankungen, in: Wirtschaftsdienst, 63. Jg. (1983), S. 297ff. Grohmann, H., Auswirkungen der Bevölkerungsentwicklung in der Bundesrepublik Deutschland auf die Gesetzliche Rentenversicherung, in: Zeitschrift für die gesamte Versicherungswissenschaft, Heft 1/2 (1981), S. 49 ff.
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