Kreditlinie der AKA Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH für die Exportfinanzierung, die über eine ihrer Konsortialbanken beantragt werden muß. Die entsprechenden Kreditmittel sind grundsätzlich zweckgebunden und werden der AKA durch die Konsortialbanken zur Verfügung gestellt. Ihre Mindestlaufzeit beträgt zwölf Monate, wobei der Finanzierungsbedarf von dem zeitlichen Anfall der Aufwendungen während der Produktionszeit und den vereinbarten Zahlungszielen abhängig ist. Sie beginnt mit der ersten Inanspruchnahme von Kreditmitteln. Der maximale Kreditbetrag errechnet sich aus den Aufwendungen des Exporteurs während der Produktionszeit abzüglich der gemäß den OECD Konsensusregeln bzw. der HERMES-Bedingungen unverzichtbaren An- und Zwischenzahlungen von 15% und abzüglich des Exporteur-selbstbehalts aus der HERMES-Deckung in Höhe von 15% bei privaten und 10% bei staatlichen Abnehmern im Ausland. Der Exporteur hat die Tilgungen gemäß der geplanten Zahlungseingänge zu leisten, wobei er von den Eingängen 10% bzw. 15% (gemäß Selbstbehalt = Selbstfinanzierungsquote) einbehalten kann. Die Tilgungen müssen gemäß dem aufgestellten Tilgungsplan durch den Exporteur erfolgen und zwar auch dann, wenn er vom Käufer keine bzw. nicht vereinbarungsgemäße (verspätete) Zahlungen erhält. Generell besteht ein Wahlrecht zwischen variabler Verzinsung und Festzins. Bei Vereinbarung von Festzinssätzen ist während der Zinsbindungsfrist ein Wechsel zu einer variablen Verzinsung nicht möglich. Im Falle eines Festzinssatzes hat der Exporteur (Kreditnehmer) eine Reservierungsprovision von 0,25% p.a. zu tragen, die ab der Kreditgenehmigung bis zur Auszahlung berechnet wird. Die Zinshöhe ist abhängig vom Zinsniveau am Geldmarkt und wird vom Kreditausschuß der AKA regelmäßig der jeweiligen Marktlage angepaßt. Der Exporteur hat darüber hinaus eine Bereitstellungsprovision (Reservierungsprovision) (0,25% p.a.des zugesagten und nicht ausgezahlten Kreditbetrages) zu zahlen. Eine Bearbeitungsgebühr fällt nicht an. Die Refinanzierung der AKA erfolgt zu 75% durch die einbringende Hausbank, die restlichen 25% werden von den Konsortialbanken oder durch Eigenmittel der AKA zur Verfügung gestellt. Für Exporteure mit einer Vielzahl kurz- und mittelfristiger Exportgeschäfte besteht die Möglichkeit eines Globalkredits, der im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens abgewickelt wird. Die Kreditlinie wird dabei bis zu fünf Jahren eingeräumt, wobei der Exporteur verpflichtet ist, quartalsmäßig eine Aufstellung der zugrundeliegenden und der AKA abgetretenen Exportforderungen vorzulegen. Hier beträgt die Selbstfinanzierungsquote mindestens 30%. Globalkredite eröffnen die Möglichkeit einer zinsgünstigen Exportfinanzierung, bei denen eine AKA-Einzelfinanzierung betriebswirtschaftlich nicht sinnvoll wäre.
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