Kreditlinie der AKA Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH, für Besteller- oder Finanzkredite ausschließlich in DEM. Die auftragsgebundene Kreditvergabe an ausländische Importeure bzw. deren Bank erfolgt in der Regel auf Vermittlung eines deutschen Exporteurs und kann sowohl separat anstelle eines Lieferantenkredits als auch als Anschlußfinanzierung einer Kreditgewährung aus AKA Plafond A verwendet werden, wenn dieser insbesondere zur Refinanzierung des Exporteurs während der Produktionszeit verwendet wurde. Die Auszahlung des Kredits erfolgt an den deutschen Exporteur. Die Höchstlaufzeit hängt von der Dauer der gewährten HERMES-Deckung ab. Die Mindestkredithöhe soll 1 Million DEM betragen. Grundsätzlich können bis zu 100% des Auftragswertes abzüglich der vereinbarten An- und Zwischenzahlungen (von in der Regel mindestens 15%) finanziert werden. Der Exporteur verpflichtet sich in einer Exporteurgarantie unter anderem der AKA Auskünfte über das dem Kredit zugrundeliegende Exportgeschäft zu erteilen, die Selbstbeteiligung der AKA im Zusammenhang mit der Finanzkreditdeckung an einem eventuellen Kreditausfall zu tragen, sofern diese abwälzbar ist, das heißt Selbstbeteiligung in Höhe von in der Regel 10 bis 15%, und im Falle der nicht abwälzbaren 5% Selbstbeteiligung eventuell eine Risikoprämie an die AKA zu zahlen. Auf Verlangen des Exporteurs stellt die Hausbank bei der AKA einen Kreditantrag. Als Prüfungsunterlagen sind dem Kreditantrag eine Geschäftsbeschreibung, zeitnahe Jahresabschlüsse der Beteiligten, Liefervertrag, Auskünfte zur Bonität des Importeurs und der Exporteurantrag auf HERMES-Ausfuhrdeckung beizufügen. Nach Entscheidung im Kreditausschuß der AKA erhält der Exporteur über seine Hausbank eine Finanzierungszusage. Die für den jeweiligen Kredit erforderliche HERMES-Finanzkreditdeckung beantragt die AKAKA Plafond C Der Kreditvertrag wird zwischen der AKA und dem ausländischen Besteller bzw. seiner Bank abgeschlossen. Die Refinanzierung der AKA erfolgt in der Regel zu 75% durch die einbringende Hausbank und zu 25% durch die Gesellschafterbanken der AKA oder durch Eigenmittel der AKA.
Sind die vereinbarten Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt, wird im Auftrag und für Rechnung des Importeurs durch die AKA an den Exporteur ausgezahlt. Der Exporteur hat somit keine Forderungen mehr aus dem Liefergeschäft. Den Schuldendienst leistet der Kreditnehmer direkt an die AKAKA Plafond C Grundsätzlich hat der Kreditnehmer die Wahl zwischen variablen Zinssätzen und Festzinssätzen, die sich an den aktuellen Konditionen am Geld- bzw. Kapitalmarkt orientieren. Neben Zinsen werden eine Bereitstellungsprovision und eine Bearbeitungsgebühr berechnet, die üblicherweise vom Kreditnehmer zu tragen sind. Bei der Reservierung von Kreditmitteln zu einem Festsatz fällt darüber hinaus ab Kreditgenehmigung bis zum Abschluß des Kreditvertrages eine Reservierungsprovision an, die in der Regel vom Exporteur zu tragen ist.
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