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Anleihekonsortium

Bankenkonsortium ( Konsortium), welches im Regelfall im Zuge einer Anleiheemission eingeschaltet wird. Das Anleihekonsortium kann als Übernahme-, Begebungskonsortium oder in einer Mischform tätig werden. Während das Übernahmekonsortium (Garantiekonsortium) vor der Placierung die Anleihe vollständig auf eigene Rechnung übernimmt, placiert das Begebungskonsortium ohne eigenes Risiko die Anleihe auf Rechnung der Anleiheemittentin. Das Anleihekonsortium kann aber auch in der Mischform eines Übernahme- und Begebungskonsortiums gebildet werden. Anleihekonsortien sind im Regelfall in der Form strukturiert, als neben dem Konsortialführer oder der Führungsgruppe ( co-manager) eine underwriting group und u. U. eine selling group fungieren ( Emissionsverfahren, Fremdemission).

Zur Platzierung einer Anleihe am inländischen Kapitalmarkt kann vom Emittenten ein aus mehreren Banken gebildetes Konsortium eingeschaltet werden. Grundformen: reines Übernahmekonsortium, das die Anleihe zu einem festen Kurs übernimmt, um sie im eigenen Besitz zu behalten; reines Begebungskonsortium, das für Rechnung des Emittenten ohne Absatzrisiko den Verkauf übernimmt; Garantiekonsortium, das sich verpflichtet, z. B. bei Selbstemission den nicht abgesetzten Teil zu übernehmen. Üblich ist in Deutschland das kombinierte Übernahme- und Begebungskonsortium. Im internationalen Emissionsgeschäft gibt es üblicherw. 3-stu-figen Konsortiumsaufbau. Neben einer aus Konsortialfüh-rer(n) oder Leadmanager und mehreren Comanagern bestehenden Führungsgruppe (Managementgroup) wird ein Garantiekonsortium (Underwritinggroup) gebildet, dem Banken sowie institutionelle Investoren mit hoher Kapitalkraft angehören und die für den Fall der nicht vollständigen Platzierung der zu begebenden Wertpapiere die Übernahme einer festgelegten Quote der Emission in den eigenen Bestand garantieren. Darüber hinaus lädt die Managementgroup weitere Banken und Wertpapierhäuser mit leistungsfähigen Absatzsystemen ein, als Mitglieder einer Verkaufsgruppe (Sellinggroup) zu fungieren, die für die Platzierung der Wertpapiere zuständig ist. Das Prinzip dieser Konsortialtechnik liegt somit in der Trennung der Funktionen Absatzrisikoübernahme und Distribution. Aus ökonomischer Sicht kann eine Bank auch alle 3 rechtlich getrennten Funktionen wahrnehmen. Nach der Art der Konsortiumsbildung kann unterschieden werden zwischen dem Verfahren der Threetiersyndication und der Twotiersyndication. Bzgl. der vom Konsortium gegenüber dem Emittenten eingegangenen Verpflichtung ist zu unterscheiden zwischen der festen Übernahme der Wertpapiere (Firmcommitment) und der Platzierung nach bestem Bemühen (Besteffort).

Zur gemeinsamen Übernahme, Unterbringung und Kurspflege einer Anleihe gebildetes Konsortium von Kreditinstituten. Placierung.

Gremium von Kreditinstituten in Form einer BGB-Gesellschaft, das zur gemeinsamen Übernahme, Unterbringung und Kurspflege einer Wertpapieremission gebildet wird.

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