(offiziell: Ausschuss der Präsidenten der Zentralbanken der Mitgliedstaaten der EWG) ein durch Beschluss des Ministerrats der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vom 8.5. 1964 über die Zusammenarbeit zwischen den Zentralbanken der Mitgliedstaaten der EWG gegründeter Ausschuss, dem die Präsidenten der Zentralbanken der EG-Staaten angehören. Luxemburg, das keine eigene Notenbank hat, sowie die EG-Kommission sind in den Ausschusssitzungen durch Beobachter vertreten. Der Ausschuss hat die Aufgabe, Konsultationen über die allgemeinen Grundsätze und grossen Leitlinien der Zentralbankpolitik durchzuführen und die Geld-, Kredit- und Währungspolitik in den Europäischen Gemeinschaften zu koordinieren. Ausserdem leitet er als Verwaltungsrat den Europäischen Fonds für währungspolitische Zusammenarbeit. Der Ausschuss tritt monatlich einmal, normalerweise in Basel, unter jährlich wechselndem Vorsitz zusammen. Die Ausschusssitzungen werden vom Ausschuss der Gouverneurs- Stellvertreter und, falls erforderlich, von besonderen Arbeitsgruppen vorbereitet. Der Ausschuss zeichnet sich durch ein hohes Mass an Selbständigkeit und Unabhängigkeit gegenüber den Organen der EG aus. Literatur: Deutsche Bundesbank, Internationale Organisationen und Abkommen im Bereich von Währung und Wirtschaft, 3. Aufl., Frankfurt a.M. 1986.
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