(AdR) — (engl.) Committee of the Regions (CoR). Das jüngste Nebenorgan der Europäischen Union. Der AdR wurde 1991 mit dem Vertrag von Maastricht als repräsentative beratende Versammlung errichtet, deren Auftrag es ist, den Regionen in der Europäischen Union Gehör zu verschaffen. Er setzt sich aus 222 Vertretern der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften der EU zusammen. Diese werden vom EU-Ministerrat auf Vorschlag der Mitgliedstaaten für 4 Jahre ernannt und sind an keine Weisungen gebunden. In sämtlichen Bereichen, in denen Legislativvorschläge der EU Auswirkungen auf die regionale und kommunale Ebene haben könnten, wie bei der Regelung der Frage, wie die Zuständigkeiten zwischen Gemeinschafts-, nationaler, regionaler und kommunaler Ebene aufgeteilt werden, müssen EU-Kommission und EU-Rat vor diesbezüglichen Beschlüssen den AdR um Stellungnahme ersuchen. So ist z. B. in den Bereichen wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt, transeuropäische Infrastrukturnetze, Gesundheitswesen, Bildung und Kultur, Beschäftigungspolitik, Sozialpolitik, Umwelt, Berufsbildung und Verkehr eine Befassung obligatorisch. EU-Kommission, EU-Rat und Europäisches Parlament können den AdR überdies in weiteren Bereichen befassen, wenn ein Legislativvorschlag ihres Erachtens erhebliche regionale oder lokale Auswirkungen hat. Der AdR kann auch Initiativstellungnahmen abgeben und hat dadurch die Möglichkeit, Themen auf die Tagesordnung der EU zu setzen. Um eine effektive transparente Demokratie in einer immer enger werdenden politischen Union in Europa zu gewährleisten, ist die Zustimmung der Bevölkerung erforderlich. Sie könnte durch dieses „Sprachrohr der europäischen Basis" vermittelt werden. Vgl. a. Rat der Gemeinden und Regionen Europas/Deutsche Sektion. http://www.cor.eu.int
Beratungsorgan der Europäischen Union (EU), das durch den Maastrichter Vertrag initiiert wurde. Er soll den Ländern, Regionen, autonomen Gemeinschaften und lokalen Gebietskörperschaften der Mitgliedstaaten in der EU Mitwirkungsmöglichkeiten bieten. Der Ausschuß hat ausschließlich beratenden Charakter und wird vom Europäischen Rat und von der Europäischen Kommission insbesondere zu Fragen der allgemeinen und beruflichen Bildung, der Kulturförderung, des Gesundheitswesens, der transeuropäischen Netze sowie der Regional- und Strukturpolitik angehört. Er kann Stellungnahmen im Wirtschaftsund Sozialausschuß der EU (WSA) abgegeben, wenn regionale Interessen berührt werden. Der Ausschuß der Regionen zählt 213 Mitglieder und die gleiche Zahl von Stellvertretern, die vom Rat auf Vorschlag der jeweiligen Mitgliedstaaten durch einstimmigen Beschluß auf vier Jahre ernannt werden. Wiederernennung ist zulässig. Die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien entsenden 24 Mitglieder, Spanien 21, Belgien, Griechenland, die Niederlande, Österreich, Portugal und Schweden 12, Dänemark, Finnland und Irland 9 sowie Luxemburg 6. Von den 24 deutschen Mitgliedern vertreten 21 die Bundesländer und 3 die Kommunen. Der Ausschuß der Regionen wählt aus seiner Mitte seinen Präsidenten und sein Präsidium auf zwei Jahre. Seine Geschäftsordnung muß vom Rat einstimmig genehmigt worden sein. Tagungsort und Sitz des Sekretariates ist Brüssel.
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