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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

(BMZ).
1. Dienstsitz: Bonn;
2. Dienstsitz: Berlin. Das BMZ ist zuständig für die Konzeption, Planung und Umsetzung der Entwicklungspolitik der deutschen Bundesregierung. Die Referate der Abt. 2 sind für die Entwicklungspolitik mit Ländern und Regionen (auch für die Kooperation mit Staaten Mittel- und Osteuropas), die der Abt. 4 für multilaterale Zusammenarbeit und Geberkoordinierung zuständig. http://www.bmz.de

ist als Ministerium des Bundes seit 1961 mit der Aufgabe betreut, Strategien und Programme für die Gestaltung der Entwicklungshilfe der Bundesrepublik Deutschland zu erarbeiten. 1972 wurden auch Planung, Grundsätze, Programme und Koordinierung der gesamten bi- und multilateralen Entwicklungshilfepolitik in seinen Aufgabenkatalog aufgenommen. Entwicklungshilfeprojekte werden durch das Ministerium regelmäßig hinsichtlich ihrer Effizienz überprüft. Es ist personell in zahlreichen staatlichen, halbstaatlichen, privaten oder kirchlichen Entwicklungshilfeorganisationen vertreten und stellt regelmäßig aus seinem Haushaltsplan verschiedenen Entwicklungshilfeinstitutionen Mittel zur Verfügung.
In die Abwicklung der finanziellen Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eingeschaltet, während für die technische Zusammenarbeit die bundeseigene Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit GmbH (GTZ) zuständig ist. An der Organisation und Durchführung der Entwicklungspolitik sind darüber hinaus beteiligt:
Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH (DEG)
Carl Duisberg-Gesellschaft e.V. (CDG)
Deutsche Stiftung
für Internationale Entwicklung (DSE)
- Deutscher Entwicklungsdienst (DED)

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