sämtliche Bereiche der Wirtschaft, die sich mit der Gewinnung, der Umwandlung und dem Vertrieb von Energieträgern beschäftigen (Mineralöl-, Kohlen-, Gas-, Elektrizitäts-, Fernwärme-, Kernenergiewirtschaft). Zielsetzung ist die Befriedigung der in den unterschiedlichsten Bereichen der Volkswirtschaft vorliegenden Energiebedürfnisse (Nutzenergiebedarf, Wärme, Kraft, Licht u.a.m.), die sich in einer Nachfrage nach Energieträgern, dem sog. Energieverbrauch, niederschlagen. Die Koordination der energiewirtschaftlichen Aktivitäten erfolgt über Märkte, die allerdings in beträchtlichem Masse durch die Energiepolitik ausgestaltet und beeinflusst werden. Energiewirtschaft im engeren Sinne: betriebliche Energiewirtschaft. Umfasst sämtliche betrieblichen Aktivitäten, die auf eine kostenminimale Deckung des betrieblichen Energiebedarfs abzielen. Literatur: Mönig, W.!Schmitt, D./Schneider, H. KJ Schürmann, H.}., Konzentration und Wettbewerb in der Energiewirtschaft, München 1977.
Gesamtheit der Branchen einer Volkswirtschaft, die sich mit der Gewinnung, dem Transport, der Umwandlung und dem Vertrieb von Energieträgern befassen. Energieträger in der natürlich vorkommenden Form, die sog. Primärenergieträger (Stein- und Braunkohle, Mineralöl, Erdgas, Uranbrennstoff, Wasserkraft) sind nur teilweise für den direkten Einsatz in Produktions- oder Konsumprozessen geeignet. In Umwandlungsanlagen (Kraftwerke, Raffinerien) werden daraus geeignetere Energieträger, sog. Sekundärenergieträger, gewonnen. Die Summe aller Energieträger, die einer letzten Verwendung bei Haushalten, Staat oder privater Wirtschaft für die Bereitstellung von Wärme, Kraft, Licht usw. zugeführt werden, nennt man den Endenergieverbrauch. Um die unterschiedlichen Mengenangaben von Energieträgern (kg Kohle, Barrel 01, kWh Elektrizität) addieren zu können, werden die thermischen Energieinhalte der Energieträger ermittelt. Die bei der statistischen Erfassung der Energieumsätze in einer Volkswirtschaft (Energiebilanzen) früher üblichen Steinkohleeinheiten (SKE) sind ebenso durch die internationale Normierung auf Joule (Wattsekunde) abgelöst worden wie die früher international oft verwendete Einheit Roh-öläquivalent (ROE) (vgl. Tab. 1).
Da Energie für praktisch alle Produktionsprozesse unverzichtbar ist, hat sie den Charakter eines essentiellen Produktionsfaktors. Die Engergieversorgung der Menschheit basierte bis zur erstmaligen Eisenverhüttung auf Steinkohlebasis im Jahre 1709 auf der Nutzung nachwachsender Energieträger oder Nutzung der Sonnenenergie (Pflanzen als Tierfutter oder Brennstoff, Wasser und Wind). Während im 18. und 19. Jh. v.a. Kohle als Energieträger dominierte, wurde der Energieträger Mineralöl im rapide wachsenden Ölmarkt bis in die zweite Hälfte des 20. Jh. zum beherrschenden Energieträger. Heute nutzen die Volkswirtschaften noch zusätzlich Erdgas und Kernenergie. Die großtechnische Nutzung von Sonnenenergie steht derzeit erst am Anfang. Die Energieträger unterscheiden sich hinsichtlich einiger wichtiger Merkmale wie Lagerfähigkeit oder Transporttechnik, aber auch hinsichtlich der physikalisch sinnvollen Einsatzbereiche sowie bezüglich der qualitativen Anforderungen seitens der Energienachfrager. Entsprechend den unterschiedlichen Anforderungen seitens der Nachfrager und unterschiedlichen technischen Möglichkeiten auf der Angebotsseite sind die Formen der Bereitstellung von Energieträgern auf den Teilenergiemärkten für Wärmeerzeugung, Treibstoffe, Kraft usw. sowie die Möglichkeiten für Wettbewerb zwischen den Energieträgern und jeweils innerhalb des Marktes für einen Energieträger unterschiedlich ausgestaltet: Die Situation der Elektrizitäts- oder der Gaswirtschaft unterscheidet sich stark von den leichter transportierbaren und lagerfähigen Produkten im Ölmarkt oder der Kohlewirtschaft. Im Bereich der sog. leitungsgebundenen Energieträger (Strom, Gas, Fernwärme) wird wegen der Verbundvorteile und der Skalenvorteile insbes. auf der Ebene der örtlichen Feinverteilung ein sog. natürliches Monopol vermutet. Strittig ist auf der Ebene der großräumigen Stromerzeugung und -verteilung die Frage, ob nicht durch eine Trennung von Funktionen Wettbewerb möglich ist. In Deutschland sind durch die Energiepolitik des Staates wichtige Bereiche der Energiemärkte staatlicher Regulierung und Einflußnahme unterworfen. Seit mehreren Jahren werden die spezifischen Umweltbeeinträchtigungen des Einsatzes verschiedener Energieträger diskutiert. Hier sind neben den klassischen Emissionen wie Staub, Schwefeldioxid SO2 oder Stickoxide NOz v.a. die mit der Verbrennung fossiler Brennstoffe unweigerlich verbundenen CO2-Emissionen unter Klimaschutzaspekten bedeutend. Die Kernenergie, die diese Emissionen nicht aufweist, ist wegen des Katastrophenrisikos, wegen der nach wie vor ungeklärten Problematik der Endlagerung hochradioaktiver Abfälle und der Nähe der Technik zu mißbräuchlichen militärischen Anwendungen umstritten. Literatur: Bundesministerium für Wirtschaft (Hrsg.; jährlich). Eden, R. u.a. (1981). Bischoff, G. (1979)
Vorhergehender Fachbegriff: Energieversorgungsunternehmen | Nächster Fachbegriff: Energiewirtschaftsgesetz
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|
|