Statistisches Amt der EU.
Statistisches Amt der EU wurde 1958 als Statistisches Amt der Europäischen Gemeinschaften (EG) mit Sitz in Luxemburg gegründet. Als eine zentrale Institution der Europäischen Kommission hat EUROSTAT den Auftrag, der Europäischen Union (EU) einen qualitativ hochwertigen statistischen Informationsdienst bereitzustellen. EUROSTAT sammelt statistisches Zahlenmaterial über die Mitgliedstaaten der EU sowie den Außenhandel mit ~» Drittländern. Die daraus resultierenden Analysen und Prognosen zur regionalen, nationalen und internationalen Entwicklung sollen den Organen der Europäischen Union (EU), den nationalen Verwaltungen und der Öffentlichkeit entscheidungs- und handlungsrelevante Einschätzungen zum Status und zur Entwicklung der Union bieten. Langfristiges Ziel ist es, in Zusammenarbeit mit den Statistischen Ämtern der Mitgliedstaaten die national uneinheitlichen Nomenklaturen, Methoden etc. zu koordinieren und zu harmonisieren, um sie zu einem einheitlichen System auszubauen. Die Informationen sind als Printmedien, auf elektronischen Datenträgern (Disketten, CD-ROM) und Datenbanken (Comtext) sowie im Internet verfügbar.
EUROSTAT ist das 1958 errichtete Statistische Amt der EU mit Sitz in Luxemburg. EUROSTAT stellt internationale Daten zu Preisen, Welthandel, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung, Arbeitsmarkt-und Regionalentwicklungen zusammen, die vor allem in der Europäischen Kommission genutzt werden. Zudem wird der Intra-EU-Handel im Rahmen von INTMSTAT ermittelt.
Für die Aufgaben von EUROSTAT sind methodisch einheitliche Statistiken aus Gründen der internationalen Vergleichbarkeit notwendig. Vergleichende wirtschaftliche und soziale Daten für einzelne Regionen spielen eine wesentliche Rolle als Grundlage für die Verteilungsschlüssel der Gemeinschaftsfonds. Die Datenerhebung und -aufbereitung selbst liegt bei den jeweiligen nationalen Ämtern. EUROSTAT übernimmt diese Angaben und stellt sie für die Europäische Union als Entscheidungshilfen für die Politik der nationalen Regierungen und Gebietskörperschaften der Mitgliedstaaten zusammen (vgl. Wisdorff/Haupt, 1993, S. 105t; Schroth, 2001, S. 245),
Das Statistische Amt der Europäischen Union. Gegr. 1953 für Zwecke der EGKS; im Laufe der Jahre erweitert. Eurostat erhielt 1997 mit dem Vertrag von Amsterdam und der Verordnung über die Gemeinschaftsstatistik (das sog. Statistikgesetz) eine neue Rechtsgrundlage. Sitz: Luxemburg. Auftrag: Erstellung europäischer Statistiken, die qualifizierte Vergleiche zwischen Ländern und Regionen - auch international - ermöglichen. Eurostat stellt den Dienststellen und Regierungen der Mitgliedstaaten der EU einen hochwertigen statistischen Informationsdienst zur Verfügung. Eurostat hat das Europäische Statistische System (ESS) aufgebaut. Darunter: das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG); INTRASTAT; der -3 Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI, der Europäische Verbraucherpreisindex - EVPI). Eurostat arbeitet mit internationalen Organisationen und nationalen statistischen Ämtern zusammen. Sein statistisches Material ist für jeden fachlich Interessierten öffentlich zugänglich; es kann bestellt, über Internet eingesehen oder auch kostenlos heruntergeladen werden. http://www.europa.eu.int/eurostat.html
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