Die in einem Unternehmen herge stellten und verkaufsfähigen Produk te. Teil der Vorräte eines Unter nehmens.
Siehe auch: Halb- und Fertigfabrikate
Vermögensgegenstände, die gem. §266II HGB im Vorratsvermögen auszuweisen sind und für die die Bewertungsregeln des Umlaufvermögens, insbesondere das strenge Niederstwertprinzip gelten. Unfertige Erzeugnisse sind im Rahmen der eigenen Produktion be- oder verarbeitete Rohstoffe und Hilfsstoffe, die noch nicht zu einem fertigen Erzeugnis geführt haben, sie werden auch als Halbfabrikate bezeichnet. Den unfertigen Erzeugnissen werden die unfertigen Leistungen (Dienstleistungen) gleichgestellt. Fertige Erzeugnisse sind Produkte, die in dem bilanzierenden Unternehmen hergestellt und in verkaufs- bzw. versandfertigem Zustand sind. Ausgangsbasis für die Bewertung sind die Herstellungskosten , ggf. sind gem. §253III HGB Abwertungen auf den niedrigeren Marktpreis bzw. Beizulegender Wert vorzunehmen. Grundsätzlich erfolgt Einzelbewertung, in bestimmten Fällen sind die Sammelbewertungsverfahren sowie die Festbewertung und die Gruppenbewertung zugelassen.
Vorhergehender Fachbegriff: Fernzeichnen (Fernkopieren, Telefax- Dienst) | Nächster Fachbegriff: Fertigerzeugnis
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|