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Krankheitskostenstudien

stellen den Versuch dar, die direkten und indirekten Kosten von Krankheiten (bzw. von einzelnen Krankheitsarten) zu ermitteln. Die direkten Kosten umfassen den bewerteten Verbrauch an Ressourcen (Produktionsverfahren) für die Gesundheitsversorgung, der zumeist durch die Gesundheitsausgaben für präventive, kurative, rehabilitative und pflegerische Leistungen approximiert wird. Unter den indirekten Kosten ist der bewertete Verlust an Ressourcen infolge von Morbidität (Arbeitsunfähigkeit, Invalidität) und von - gemessen an der durchschnittlichen Lebenserwartung - vorzeitigem Tod zu verstehen. Die Bewertung des Ressourcenverlustes kann grundsätzlich nach zwei Ansätzen, der Humankapital- und der Zahlungsbereit- schaftsmethode, erfolgen. Bei der Humankapitalmethode wird der Verlust am Produktionsfaktor Arbeit zu dem ihm innewohnenden Wertschöpfungspotential, wie es sich im Markteinkommen dokumentiert, bewertet. Demgegenüber fragt man bei der Zahlungsbereitschaftsmethode danach, wieviel die Individuen zur Abwendung des Krankheits- oder Todesrisikos zu zahlen bereit sind. Grundsätzlich ist der Zahlungsbereit- schaftsansatz vorzuziehen, da hier der Wert der menschlichen Arbeitskraft und des menschlichen Lebens mit einer die rein ökonomische Sichtweise überschreitenden Methode ermittelt werden kann und z.B. auch die psychosozialen Folgen von Krankheit und vorzeitigem Tod Berücksichtigung finden. Allerdings stellt die Humankapitalmethode den traditionellen Ansatz in Krankheitskostenstudien dar, da die empirische Umsetzung der Zahlungsbe- reitschaftsmethode grosse Schwierigkeiten mit sich bringt. Die Zuordnung der direkten und indirekten Kosten erfolgt zumeist auf die in der International Classification of Diseases (ICD) verschlüsselten Krankheitsarten. Mit Krankheitskostenstudien wird zum einen das Ziel verfolgt, die Belastung einer Volkswirtschaft durch das Phänomen Krankheit und vorzeitigen Tod zu ermitteln. Darüber hinaus stellen die "Kosten von Krankheiten" einen Referenzmassstab dar für die unerlässliche Prioritätensetzung im Gesundheitswesen, etwa bei der Vergabe von Mitteln für die Erforschung von Krankheiten oder für die Stärkung und Veränderung von Präventionsaktivitäten. Allerdings können Krankheitskostenstudien nur eine (ökonomische) Richtschnur beinhalten. Sie sind daher eher als eine Herausforderung an konkurrierende Erklärungsansätze, etwa aus der Theologie, Medizin oder Sozialethik zu werten, ohne dass einem Alleinvertretungsanspruch seitens der Wirtschaftswissenschaften das Wort geredet werden soll. Auf der methodischen Grundlage US-ame- rikanischer Studien (D. R Rice,) wurden erstmals die Kosten von Krankheiten in der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1980 (K.- D. Henke) ermittelt. Die Ergebnisse, denen aufgrund der z.T. unzureichenden Datenlage ein vorläufiger Charakter zugestanden werden muss, zeigen, dass die direkten Kosten insb. von den Krankheiten der Verdauungsorgane (darunter: Zahnbehandlung) und den Krankheiten des Kreislaufsystems verursacht werden. Indirekte Kosten entstehen vornehmlich im Zusammenhang mit den Krankheiten des Skeletts, der Muskeln und des Bindegewebes sowie den Krankheiten der Atmungsorgane, während im Rahmen der Mortalität die Unfälle, Vergiftungen und Gewalteinwirkungen sowie die Krankheiten des Kreislaufsystems im Vordergrund stehen.               Literatur: Henke, K.-D., Die direkten und indirekten Kosten von Krankheiten in der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1980, in: Henke, K.-D./ Metze, I. (Hrsg.), Finanzierung im Gesundheitswesen, Bd. 10 der Beiträge zur Gesundheitsökonomie der Robert Bosch Stiftung, Gerlingen 1986, S. 209 ff.

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