(Lombardlinie) Terminus für eine Mengenbegrenzung der Möglichkeit zur Einreichung lombardfähiger Wertpapiere durch Kreditinstitute bei der Deutschen Bundesbank. In Phasen restriktiver Notenbankpolitik könnten Banken versucht sein, bei weitgehend ausgenutzten Rediskontkontingenten ihre Versorgung mit Zentralbankgeld durch Aufnahme von Lombardkrediten bei der Notenbank zu erreichen. Damit werden aber kurzfristige Lombardkredite zur Dauerrefinanzierung eingesetzt und somit die Zielsetzungen der Notenbankpolitik konterkariert. Die Zentralbank kann dem entgegenwirken, indem sie die Lombardierung begrenzt. Dies geschieht, indem Lombardkredite nach Volumen und Dauer nur gewährt werden, wenn sie im Monatsdurchschnitt eine bestimmte, an dem Rediskont des einzelnen Kreditinstituts orientierte Linie (z. B. 15 % des Rediskontkontingents) nicht überschreiten. Die Deutsche Bundesbank hat das Instrument der Lombardlinie zuletzt im Zeitraum September 1979 Februar 1980 eingesetzt.
bis Ende 1998 der Deutschen Bundesbank zur Verfügung stehendes Instrument für die mengenmäßige Begrenzung der Inanspruchnahme von Lombardkrediten durch Monetäre Finanzinstitute. Sie waren Ausdruck einer sehr restriktiven Geldpolitik, da im Sinne des - »lender of last resort «der Zugriff auf Notenbankkredit bei ausreichenden Sicherheiten nicht versperrt sein sollte (offenes Lombardfenster). Das - Europäische System der Zentralbanken kennt im Rahmen der - Ständigen Fazilitäten prinzipiell keine Kontingente. Es kann allerdings den Zugang einzelner Geschäftspartner zur Spitzenrefinanzierungsfazilität begrenzen oder aussetzen, und es kann in Anbetracht der Ziele und allgemeinen geldpolitischen Erwägungen der Europäischen Zentralbank die Bedingungen der Fazilität jederzeit ändern und sie ggf. auch aussetzen. Darum ist die frühere Praxis der Bundesbank nach wie vor aufschlußreich: Es gab drei Phasen, in denen Lombardkontingente verfügt wurden. Im September 1969 wandte die Bank ein elastisches Lombardkontingent an. Das Kontingent für ein Kreditinstitut betrug das Zweifache seiner haftenden Mittel. Für Lombardkredite im Rahmen dieses Kontingents wurde der offizielle - Lombardsatz in der damaligen Höhe von 6% berechnet. Für darüber hinausgehende Lombardkredite betrug der Lombardsatz 7%. Überstieg die Lombardkreditaufnahme das Vierfache der haftenden Mittel, so betrug der Lombardsatz für diese Beträge 8%. Ein starres Lombardkontingent war die sog. Lombardwarnmarke in der Zeit von Herbst 1970 bis Frühjahr 1973. Lombardkreditaufnahmen sollten, entsprechend einer Erklärung der Bundesbank, möglichst 20% des Rediskontingents im Monatsdurchschnitt nicht überschreiten. Über diese Warnmarke hinausgehende Beträge sah die Bundesbank als eine übermäßige Inanspruchnahme des Lombardkredits an. Betroffene Kreditinstitute mußten der Bundesbank ihre Ausleihpolitik erläutern. Ebenfalls ein starres Lombardkontingent verfügte die Bundesbank vom September 1979 bis zum Februar 1980. Lombardkredite durften 15% des rechnerischen Normkontingents für - Rediskontkredite nicht überschreiten. Literatur: Köhler, Cl. (1977). Deutsche Bundesbank (Okt. 1995)
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