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Marktaustrittsbarrieren

Siehe: Marktaustrittsbarriere

(barriers to exit, Marktaustrittsschranken, Marktaustrittshemmnisse) Umstände und Verhaltensweisen, die verhindern, dass es in einer Branche zu einem zügigen und im Umfang ausreichenden Kapazitätsabbau kommt, wenn die Nachfrage nach den hier angebotenen Produkten im Prozess des sektoralen Strukturwandels dauerhaft zurückgeht. Ursachen dieses strukturellen, also nicht lediglich saisonal oder konjunkturell bedingten Nachfrageschwunds können ein Wandel der Verbrauchsgewohnheiten (Konsumentenpräferenzen), das Auftreten neuer Anbieter (etwa aus sog. Schwellenländern) oder die Markteinführung überlegener Substitute sein. Unterbleibt in einer Branche, deren traditionelle Märkte an Ergiebigkeit einbüssen, die erforderliche Anpassung der Produktionsprogramme, Kapazitäten, Standorte und Verfahren, dann kommt es hier zu einer Strukturkrise. Es bilden sich in erheblichem Umfang bei der Mehrzahl der Branchenmitglieder Überkapazitäten. Es sind dauerhaft hohe Verluste hinzunehmen; die Arbeitslosigkeit liegt deutlich über dem Durchschnitt aller Branchen (Beispiele: Stahlindustrie; Steinkohlebergbau; Schiffbau; Chemiefaserindustrie in der Bundesrepublik Deutschland). Die Marktaustrittsbarrieren, die in Branchen der betrachteten Art eine zügige Anpassung von Niveau und Struktur des Angebots an das (niedrigere) Niveau und die (veränderte) Struktur der Nachfrage verhindern, sind zumeist auf eine Vielzahl von Gründen zurückzuführen: (1)  "Reife" Industrien und Märkte, die in ihre Stagnations- oder Rückbildungsphase eingetreten sind, bieten dynamischen Unternehmern (Pionierunternehmern) keine sonderlich attraktiven Chancen; es dominiert hier folglich der konservative, immobile Unternehmer (Ernst Heuss), der "statische Wirt" (Joseph A. Schumpeter). Dadurch bleiben Innovations- aktivität und Anpassungsflexibilität unzureichend. Es kommt zu "Unternehmerversagen": Der Versuch, in neue Märkte einzutreten, unterbleibt oder misslingt. (2)  Möglich ist auch, dass der Strukturwandel nicht rechtzeitig oder nicht in der ganzen Tragweite seiner Wirkungen erkannt wurde: Was sich im Nachhinein als struktureller, also dauerhafter Nachfragerückgang erweist, wird als Ausdruck einer lediglich temporär ungünstigen Konjunktur genommen. Die erforderliche Kapazitätsanpassung unterbleibt. (3)  Denkbar ist ferner, dass ein wechselseitiges Abwarten stattfindet. Kein Unternehmen scheidet aus dem Markt aus, weil alle hoffen, dass es jeweils andere sein werden, die durch ihren Marktaustritt den erforderlichen Kapazitätsabbau bewirken und damit Angebotskapazität und Nachfragevolumen wieder in ein Gleichgewicht bringen. (4)   Schliesslich werden notwendige Massnahmen zur "Umstrukturierung" auch dadurch erschwert, dass die dazu erforderlichen Investitionsmittel bei fehlenden Gewinnen auf einem Kapitalmarkt beschafft werden müssen, auf dem das Interesse der Anleger nicht schrumpfenden Sektoren, sondern Wachstumsbranchen gilt; auch besteht kaum jemals die Möglichkeit, das vorhandene Sachkapital mit vertretbarem Aufwand umzuwidmen oder es zu akzeptablen Preisen zu veräussern. (5)  Vor allem aber wird es vielfach die Erwartung sein, der Staat werde der in Bedrängnis geratenen Branche mit Subventionen zu Hilfe kommen, die dazu veranlasst, Anpassungsmassnahmen zu verzögern oder zu unterlassen. Wenn die Unternehmen einer unter Anpassungsdruck geratenen Branche ihren Standort in einer Region haben, die in ihrem wirtschaftlichen Wachstum hinter dem gesamtwirtschaftlichen Durchschnitt zurückbleibt, und wenn von diesen Unternehmen ein wesentlicher Teil der in dieser Region verfügbaren Arbeitsplätze angeboten wird, dann besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass Politiker, die ihr Verhalten am Wahlkalkül orientieren, die geforderten Subventionen und den damit zumeist verbundenen Schutz vor überlegener Auslandskonkurrenz auch gewähren werden. Diese Hilfen werden zwar i. d. R. als Massnahmen zur Anpassungsförderung ausgegeben, tatsächlich wird der Anpassungsprozess aber im Vergleich zur Lösung, die bei unbeschränktem Leistungswettbewerb zustande kommen würde, erheblich verzögert. Das Bestehen von Marktaustrittsbarrieren markiert somit vor allem in Phasen eines geringen wirtschaftlichen Wachstums ein wirtschaftspolitisches Problem von hoher Relevanz. Die Lösung dieses Problemes ist dabei erfahrungsgemäss nicht durch die Gewährung sog. Anpassungssubventionen, sondern nur durch staatliche Ordnungspolitik zu bewirken, die konsequent darauf abzielt, mit der Förderung dynamischer, marktwirtschaftlicher Wettbewerbsprozesse auch jene Innova- tionsaktivität und jene Anpassungsdynamik zu gewährleisten, die damit verbunden sind und die dem Entstehen von Strukturkrisen am wirksamsten Vorbeugen können.      Literatur: Eickhof, N., Strukturkrisenbekämpfung durch Innovation und Kooperation, Tübingen, 1982.   Schmidt, 1., Wettbewerbspolitik und Kartellrecht, 3. Aufl., Stuttgart 1990.

Barrieren, die bestehenden Anbietern von der Einstellung ihrer Aktivitäten in einem bestimmten Markt abhalten. Normalerweise besteht eine solche Barriere aus einer Kombination von wirtschaftlichen, strategisch emotionalen sowie vertragsbedingten Faktoren.

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