Die Verleihung der als Patent bezeichneten —gewerblichen Schutzrechte erfolgt aufgrund eines im Patentrecht normierten Ver fahrens. Sie setzt u. a. die Patentanmeldung voraus, die ein Erfinder oder ein von ihm Beauftragter vornimmt. Er kann dabei eine bestimmte Patentpolitik verfolgen, in die Überlegungen des Erfindungsschutzes, der Verwertungsmöglichkeiten des Patents im Vergleich zur ungeschützten Erfindung (Patentverwertung) und des Patentwertes (Patentbewertung) im Vergleich zu den verschiedenen Patentgebühren eingehen. Das Patentwesen bildet einerseits einen Teil der Wettbewerbspolitik und andererseits einen Teil der staatlichen oder überstaatlichen Technologiepolitik, da durch das Schutzrecht die potentiellen wirtschaftlichen Erträge aus einer Erfindung dem Erfinder zufliessen. Geistiges Eigentum soll geschützt werden. Damit wird ein ökonomischer Anreiz zur Erfindungstätigkeit geschaffen, der neben mögliche nicht-materielle Anreize tritt. Der Schutz ist aber begrenzt, um zugunsten der Verbraucher oder der Verwender einer Erfindung einen Nachahmungswettbewerb zu ermöglichen. Aus internationalen Verträgen droht in jüngster Zeit eine Aushöhlung des Patentschutzes. Z.B. wird in der Seerechtskonvention der Vereinten Nationen ein sehr weitgehender Technologietransfer der am Tiefseebergbau direkt oder indirekt Beteiligten an die Entwicklungsländer gefordert. Dafür wird eine "faire" Kompensation angeboten.
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