Siehe: Vertriebsquote
In der sozialistischen Wirtschaftslehre: In einem bestimmten Verhältnis festgelegter Anteil.
1. Allg. Bezeichnung für einen (meist prozentualen) Anteil an einer anderen Grösse, z. B. bei syndizierten Krediten der Anteil einer Syndikatsbank am Gesamtkredit, bei Effektenemissionen der Anteil einer Konsortialbank am Gesamtemissionsvolumen (Konsortialquote).
2. Insolvenzquote.
3. Spez. Bezeichnung für die Stammeinlage eines IWF-Mitgliedslandes. Geldbetrag, den das Land beim IWF einzahlt und nach dem sich die max. Höhe der Kredite in Fremdwährung berechnet (Ziehungsquote). Die Höhe der Quote ergibt sich aus der wirtschaftlichen und finanziellen Potenz des einzelnen Landes. Det IWF drückt die Quoten in seiner Rechnungslegung in Sonderziehungsrechten aus. Bis 1978 mussten 25% der Quote in Gold und 75% in eigener Währung eingezahlt werden. Seitdem wurde das Gold durch die Sonderziehungsrechte ersetzt.
(Gliederungszahl, Anteilszahl) drückt aus, wieviel Einheiten einer statistischen Teilmasse auf eine Einheit der Gesamtmasse entfallen. Beispiele sind - Konsumquote, - Lohnquote, -Marktanteil, Eigen- und Fremdkapitalquote (Kapitalanalyse) .
(1) Im Außenhandel Begr. f. d. Zuteilungsmenge bzw. den Zuteilungswert im Zusammenhang mit Einfuhrgenehmigungen und Einfuhrlizenzen bei Einfuhrkontingentierung sowie im Rahmen einer Devisenbewirtschaftung. (2) Im internationalen Währungssystem Begr. f. d. Einzahlungsverpflichtung (Subskription) eines jeden IWF-Mitgliedstaates, also dessen Anteil am Kapital des IWF. Ursprünglich war ein Viertel der Subskription in Gold, der Rest in Landeswährung einzuzahlen. Mit der zweiten Änderung des IWF-Übereinkommens sind an die Stelle des Goldes die SZR getreten (der IWF kann aber auch hierfür Zahlungen in fremder und sogar in eigener Währung zulassen). Nach der Quote eines Mitgliedstaates bemessen sich dessen Stimmrecht, Ziehungsrechte wie auch die Zuteilung von Sonderziehungsrechten.
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