Gruppe von Gemeinkosten, die im Gemeinschaftskontenrahmen (Kontenrahmen) in den Kontengruppen 46 und 47 zusammengefaßt werden. Zu ihnen zählen vor allem: Kostensteuern Gebühren, Abgaben, Beiträge, Postkosten, Werbekosten, Versicherungskosten, Reise- und Bewirtungskosten und Mieten. Probleme:
1. In der Gemeinkostenplanung:
a) Problem der richtigen zeitlichen Abgrenzung, da sich die Plankosten meistens auf ein Rechnungsjahr als Planperiode beziehen, die Abrechnung jedoch in kürzeren Abständen vorgenommen wird. Sie erfolgt entweder auf Abgrenzungskonten der Finanzbuchhaltung (buchhalterische Methode) oder auf statistischen Abgrenzungskosten der Betriebsabrechnung (statistische Methode).
b) Für bestimmte Gemeinkostenarten sind keine eindeutigen Abhängigkeiten von best. Bezugsgrößen gegeben. Sie müssen daher budgetiert werden.
2. Schwierigkeit der Kostenschlüsselung der verschiedenen Gemeinkosten auf die Kostenstellen (z.B. Gewerbesteuer, Jahresabschlußkosten, usw.). Man belastet sie vielfach der Kostenstelle »Kaufmännische Leitung« oder einer eigenen Verrechnungskostenstelle »Verwaltung allgemein«. Verrechnung: In der Gemeinkostenplanung in Anlehnung an die entsprechenden Konten der Finanzbuchhaltung auf einem Verrechnungsblatt, das vertikal die verschiedenen Gemeinkostenarten und horizontal die zu belastenden Kostenstellen enthält.
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