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kalkulatorische Wagnisse

Kalkulatorische Wagnisse werden nur für leistungsbedingte Einzelwagnisse, nicht aber für das allgemeine Unternehmerrisiko (-wagnis) angesetzt.

Das allgemeine Unternehmerwagnis gilt durch den Gewinn als abgegolten und zählt nicht zu den kalkulatorischen Kosten. Zu den als kalkulatorische Kosten zu erfassenden Einzelwagnissen gehören:

Gewährleistungswagnis,
Entwicklungswagnis,
Vertriebswagnis,
Anlagenwagnis,
Beständewagnis,
Fertigungswagnis.

Problem:
(1) Einzelwagnisse treten zufallsabhängig, unregelmäßig und in unterschiedlicher Höhe auf. Ihre Verrechnung muß standardisiert in der Weise erfolgen, daß auf lange Sicht eingetretene und kalkulierte Wagnisse in etwa übereinstimmen.
Dazu sind bei der Festlegung der kalkulatorischen Wagnisse die Istwerte der letzten fünf (in Sonderfällen auch zehn) Jahre zu berücksichtigen. Neben der Betrachtung der Vergangenheit ist eine gesonderte Zukunftseinschätzung vorzunehmen.

(2) Soweit Einzelwagnisse extern versichert sind, können die Versicherungsprämien auch in der Kostenrechnung verwendet werden. Dabei gilt: Aufwand = Kosten.

Kalkulatorische Einzelwagniskosten sind also nur dann anzusetzen, wenn es sich um spezielle Risiken handelt, die nicht schon durch Fremdversicherungen abgedeckt wurden.

Mit der unternehmerischen Tätigkeit sind bestimmte Risiken verbunden, die zu unvorhersehbarem Werteverzehr führen können. Bei diesen Risiken, auch Wagnisse genannt, unterscheidet man zunächst: (1)  das allgemeine Unternehmerwagnis (Unternehmerrisiko), das die Unternehmung als Ganzes betrifft. Hierunter zählt man z.B. Rückschläge in der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Inflationen, technischen Fortschritt, plötzliche Nachfrageverschiebungen etc. (2)  Die speziellen Einzelwagnisse (betriebsbedingte Wagnisse), die direkt mit der betrieblichen Leistungserstellung verbunden sind und die sich auf einzelne Tätigkeiten, Abteilungen oder Produkte der Unternehmung beziehen. Während das allgemeine Unternehmerrisiko im Gewinn abgegolten werden soll und damit nicht kalkulierbar ist, berücksichtigt man in der Kostenrechnung die speziellen Einzelwagnisse als betrieblich verursachten Werteverzehr mit der Verrechnung kalkulatorischer Wagnisse, soweit sie nicht durch Fremdversicherungen gedeckt sind. Die Einzelwagnisse der Kostenrechnung sind also mit den Rückstellungen der (Handels- und Steuer-)- Bilanz verwandt. Man gliedert die Einzelwagnisse in folgende Hauptgruppen: •   Beständewagnis, •   Fertigungswagnis, •   Entwicklungswagnis, •   Vertriebswagnis, •   sonstige Wagnisse. Zum Beständewagnis zählt man Lagerverluste (bei Werkstoffen, Halb- und Fertigfabrikaten), die z.B. durch Schwund, Veralten, Preissenkungen und Güteminderungen auftre- ten. Das Fertigungswagnis umfasst u.a. Mehrkosten aufgrund von Arbeits- und Konstruktionsfehlern, Kosten für Gewährleistung, aussergewöhnliche Schäden an Anlagegütern sowie Verrechnungsdifferenzen aufgrund von Fehleinschätzungen der Abschreibungsbeträge. Zum Entwicklungswagnis gehören die Kosten für fehlgeschlagene Forschungs- und Entwicklungsarbeiten. Das Vertriebswagnis erstreckt sich z.B. auf Forderungsausfälle gegenüber Kunden und Währungsverluste. Sonstige Wagnisse sind vor allem solche Risiken, die in der Eigenart des Betriebes bzw. der Branche liegen, z.B. Wagnisse aufgrund von Bergschäden, Schiffs- oder Flugzeugverluste, Risiken bei der Herstellung und Beförderung von Explosiv- und Giftstoffen, Risiken, die bei Montage- oder Abbrucharbeiten entstehen. Als kalkulatorische Kosten werden nur solche Wagnisse verrechnet, die nicht durch Fremdversicherungen abgedeckt sind, also nicht bereits über die Versicherungsprämien in die Kosten eingegangen sind. Ihre Berechnung als eine Art von Selbstversicherung, mit der ein langfristiger Ausgleich zwischen tatsächlichen Verlusten und kalkulatorischen Wagniskosten angestrebt wird, geschieht wie folgt: Aufgrund wahrscheinlichkeitstheoretischer Überlegungen wird zunächst ein sog. Wagnissatz ermittelt. Dieser Satz ergibt sich als die Relation zwischen in der Vergangenheit tatsächlich eingetretenen Wagnisverlusten und einer Bezugsgrösse, von der man annimmt, dass sie möglichst verursachungsgerecht mit den Wagnisverlusten in Beziehung steht. Als Zeitraum für diese Berechnung wählt man gewöhnlich fünf und in Sonderfällen auch zehn Jahre. Der Wagnissatz gibt also die durchschnittlichen Wagnisverluste der Vergangenheit pro Einheit der Bezugsgrösse (als Wertoder Mengengrösse) an. In der laufenden Abrechnungsperiode berechnet man nun die kalkulatorischen Wagniskosten, indem man den Wagnissatz mit der Ist- oder Planbezugsgrösse ( Ist- bzw. Plankostenrechnung) multipliziert. Die tatsächlich eintretenden Wagnisverluste der laufenden Periode werden, wie unter kalkulatorische Kosten allgemein beschrieben, über die Klasse 2 (als betriebliche ausserordentliche Verluste) verrechnet.                 Literatur: Haberstock, L., Kostenrechnung I, Einführung, 9. Aufl., Hamburg 1993.  

Kalkulatorische Wagnisse

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