Bei den Zielbeziehungen sind 3 Grund typen zu unterscheiden: Zielkomplementari-tät, Zielkonkurrenz und Zielindifferenz. Neben diesen reinen Zielbeziehungen sind auch gemischte (partielle) Zielbeziehungen denkbar, die sowohl komplementäre als auch konfliktäre Zielbeziehungen nebeneinander umfassen. Im Grund e sind Zielbeziehungen nur als Beziehungen zwischen den Ergebnissen (Zielerreichungsgraden) von Aktionen denkbar.
Es lassen sich zwischen mehreren Zielen unterschiedliche Beziehungen feststellen, und zwar können zwischen den Zielen indifferente, konkurrierende oder komplementäre Beziehungen bestehen. Darüber hinaus können Präferenzen bei dem Entscheidungsträger in bezug auf bestimmte Ziele vorliegen, d.h. ein Ziel wird einem anderen Ziel vorgezogen. Es ergibt sich daraus eine Zielgewichtung, die für die Zielhierarchie charakteristisch ist.
Verfolgt ein Entscheidungssubjekt (Staat, Unternehmen etc.) mehrere Ziele zugleich (z. B. Gewinn, Umsatz und Wachstum oder Vollbeschäftigung und Preisstabilität), so können die einzelnen Zielgrössen in folgenden Beziehungen zueinander stehen: · Komplementarität: Massnahmen zur Verbesserung einer Zielgrösse führen zugleich auch zur Verbesserung der anderen. · Indifferenz: Massnahmen zur Verbesserung einer Zielgrösse lassen die andere Zielgrösse unberührt. · Konkurrenz: Massnahmen zur Verbesserung einer Zielgrösse sind nur möglich, wenn Einschränkungen im Hinblick auf das andere Ziel in Kauf genommen werden. Die Frage, in welcher Beziehung zwei Zielgrössen zueinander stehen, hängt allerdings in den seltensten Fällen von den Zielen als solchen ab, sondern von den in der jeweiligen Entscheidungssituation zur Auswahl stehenden Handlungsalternativen. So kann es Situationen geben, in denen Gewinn- und Umsatzstreben komplementäre Ziele darstellen, während sie in anderen Situationen in Konkurrenz zueinander stehen. Treten zwischen den massgeblichen Zielen Konkurrenzbeziehungen auf, so entsteht ein Zielkonflikt. Zu dessen Lösung bestehen formal die folgenden Möglichkeiten: · Bei einer Konfliktlösung nach dem Prinzip der Zieldominanz wählt das Entscheidungssubjekt aus der Gesamtheit der zunächst massgeblichen Ziele ein einziges aus, nach dem allein dann die Bestimmung der Optimalalternative zu erfolgen hat. · Bei einer Konfliktlösung nach dem Prinzip des Zielkompromisses hingegen gilt es, die Realisierungsgrade der einzelnen Ziele durch Gewichtung zu einer fiktiven Superzielgrösse zu "amalgamieren", auf deren Basis dann die Optimalalternative zu bestimmen ist. Eine Zwischenform zwischen diesen beiden Prinzipien stellt die lexikographische Auswahlregel dar. In der Wirtschaftspolitik bestimmen die Zielbeziehungen nicht zuletzt den Einsatz der Instrumente. Ein Versuch, das Problem des Instrumenteneinsatzes im Falle des Zielkonflikts zu lösen, stellt die Konzeption des policy mix dar. Soweit sich Zielkonflikte nicht vermeiden lassen, muss die Politik eine Abwägung in der Gewichtigkeit der verschiedenen Ziele bzw. Zielverletzungen treffen (—Phillips-Kurve). Literatur: Bamberg, G .1Coenenberg, A., Betriebswirtschaftliche Entscheidungslehre, 6. Aufl., München 1991, S. 39 ff. Bitz, M., Strukturierung ökonomischer Entscheidungsmodelle, Wiesbaden 1977, S. 225 ff. Bitz, M., Entscheidungstheorie, München 1981, S. 25 ff.
können komplementärer (sich gegenseitig unterstützender), konfliktärer (andere Bezeichnung: konkurrierender, d.h. sich gegenseitig behindernder) und indifferenter (ohne Einfluss aufeinander) Art sein. Haupt- und Nebenziele besitzen demgegenüber eine unterschiedliche Wertigkeit, und im Konfliktfall hat das Hauptziel Vorrang. Mit Hilfe von Ober- und Unterzielen kann eine Ziel-Mittel-Hierarchie aufgebaut werden. Siehe auch Management by Objectives (mit Literaturangaben).
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