Faktor (m), der das Kreditschöpfungspotential (AK) und die Überschußreserven (Ü) zueinander in Beziehung setzt. Die Überschußreserve stellt den frei verfügbaren Teil an Zentralbankgeld im Geschäftsbankensystem dar, der über den durch die - Zentralbank vorgeschriebenen Bestand an Mindestreserven hinausgeht. Das Kreditschöpfungspotential gibt an, in welchem Umfang die Geschäftsbanken den Nichtbanken maximal zusätzliche Kredite gewähren können, wenn sie Überschußreserven besitzen. Allgemein gilt die Beziehung AK=mÜ.
Der Kreditschöpfungsmultiplikator hat unter vereinfachten Bedingungen die Form wobei r (kleiner als Eins) den von der Zentralbank fixierten Mindestreservesatz und c (kleiner als Eins) die (feste) Bargeldquote bezeichnen. Die Bargeldquote gibt an, welchen Anteil des Geldvolumens (Summe aus Bargeld und Sichteinlagen) die Nichtbanken als Bargeld halten. Im Falle ausschließlich bargeldlosen Zahlungsverkehrs (c = 0) ist m = 1/r. Die zusätzlich gewährten Kredite sind das Ergebnis eines sich periodenweise vollziehenden multiplen Kredit- und Geldschöpfungsprozesses (Geldschöpfung). Zunächst kann das Geschäftsbankensystem den Nichtbanken Kredite in Höhe der vorhandenen Überschußreserve (Ü) gewähren und in gleicher Höhe Sichteinlagen gutschreiben, wobei die Nichtbanken einen Teil als Bargeld (Zentralbankgeld) abfordern und die Geschäftsbanken auf die restlichen Sichteinlagen Mindestreserven halten müssen. Ihnen verbleiben danach noch (1r) • (1-c) • Ü als Überschußreserven. In dieser Höhe können sie abermals Kredite gewähren und Sichteinlagen schaffen, wobei ihre Überschußreserven wiederum durch Barabzüge und zusätzlich erforderliche Mindestreserven verringert werden. Die nun verbliebenen Überschußreserven dienen zur weiteren Kreditgewährung und so fort. Unter allgemeineren (realitätsnahen) Bedingungen ist der Kreditschöpfungsmultiplikator zu modifizieren. Neben den Sichteinlagen sind weitere Einlagen der Nichtbanken wie Termin- und Spareinlagen und unterschiedliche Mindestreservesätze für die unterschiedlichen Einlagenarten zu berücksichtigen. Weiterhin sind bei den Geschäftsbanken neben den Krediten an Nichtbanken auch andere Aktiva wie Geldmarktpapiere oder Wertpapiere sowie Refinanzierungsmöglichkeiten bei der Zentralbank einzubeziehen. Für die Aufteilung zwischen den einzelnen Bilanzpositionen sind zins- und risikoabhängige Portefeuillekalküle bei Nichtbanken und Geschäftsbanken maßgeblich. Literatur: Duwendag, D. u.a. (1993). Issing, G. (1996), Jarchow, H.-J. (1993), Möller, H. (1978)
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