Bei dieser Form der Lebensversicherung wird das finanzielle Risiko eines Todesfalles des Versicherungsnehmers für den oder die von ihm Begünstigten abgesichert. Bei den begünstigten Hinterbliebenen muß es sich nicht um Familienangehörige handeln, sondern es können auch andere Personen, z. B. ein nichtehelicher Lebenspartner, bedacht werden. Die Risikolebensversicherung kommt nur zur Auszahlung, wenn der Versicherungsnehmer (oder die Versicherungsnehmerin) während der Vertragslaufzeit verstirbt. Es handelt sich um eine Einmalzahlung. Risikolebensversicherungen stellen eine sinnvolle Ergänzung zu anderen Formen der Hinterbliebenenversorgung dar (Hinterbliebenenrente). Ihre Beiträge sind relativ moderat und richten sich nach der vereinbarten Versicherungssumme, nach dem Alter des Versicherten bei Vertragsabschluß, nach seinem Gesundheitszustand und nach der Laufzeit. Da Frauen eine längere durchschnittliche Lebenserwartung als Männer haben, spielt auch das Geschlecht bei der Beitragsbemessung eine Rolle.
Lebensversicherung
Lebensversicherung, die nur im Falle des Todes der versicherten Person zur Auszahlung kommt. Da die Prämie zu dieser Versicherung keinen »Sparanteil« beinhaltet, leistet die Versicherungsgesellschaft im Erlebensfall bei Versicherungsablauf keine Zahlung. Prämien für Risikolebensversicherungen, die als Absicherung von Darlehen oder Hypotheken abgeschlossen wurden, sind für die Versicherungsnehmer Sonderausgaben, ggf. auch Werbungskosten, z. B. wenn die Versicherung zur Absicherung eines Bauspardarlehens abgeschlossen wurde.
Sichert die Hinterbliebenen bei Tod des Hauptverdieners ab. Eigentlich eine Hinterbliebenenversicherung, die im Todesfall einen hohen Kapitalbetrag auszahlt, ist die Risikolebensversicherung erschwinglich. Und schon vom ersten Versicherungstag an ist die Versicherungssumme garantiert. Wichtig dabei: Die vereinbarte Geldsumme gibt es nur, wenn man während der Vertragslaufzeit stirbt. Der Versicherungskunde erhält keinen Pfennig zurück, wenn er das Ende der Vertragslaufzeit erlebt. Für Familien mit Kindern oder Partnerschaften, bei denen der nicht arbeitende Partner abgesichert werden soll, ist eine Risikolebensversicherung genau das richtige Produkt. Die Höhe der nötigen Versicherungssumme muss auf die persönlichen familiären Bedürfnisse ausgerichtet sein. Eine hohe Auszahlung im Todesfall ist besonders für junge Familien wichtig: wenn der Partner nicht gleich wieder arbeiten kann, weil kleine Kinder zu versorgen sind und zudem lange Ausbildungszeiten finanziert werden sollen. Deswegen die Empfehlung: Für eine Familie mit kleinen Kindern setze man das vier-bis fünffache, mit grösseren Kindern das dreifache Bruttojahreseinkommen an. Für einen nicht berufstätigen Eheoder Beziehungspartner sollte man das zwei- oder dreifache Bruttojahreseinkommen als Versicherungssumme festlegen. Neben der Höhe der Versicherungssumme ist beim Abschluss einer Risikolebensversicherung die Laufzeit festzulegen. Für die meisten dürfte ein Laufzeitende der Risikolebensversicherung mit 50 bis 55 Jahren die richtige Wahl sein. In diesem Lebensalter sind die Kinder meist aus dem Haus, hat man akzeptable Rentenansprüche gesammelt und zudem ein mehr oder weniger grosses Vermögen angesammelt. Über dieses Alter hinaus steigen die Beiträge übrigens erheblich an. Grund: Die Sterblichkeitsrate steigt. Eine Risikolebensversicherung können Sie ruhig bei einem günstigen Anbieter abschliessen. Grosse Beratungsleistungen sind nicht erforderlich und Rechtsstreitigkeiten bei Auszahlung der Versicherungssumme sind selten. Denn Tatsachen zählen. Auch bei dieser Versicherung gilt: Je später man einsteigt, desto teurer die Beiträge. Ausserdem zahlen Männer bis zu 30 Prozent mehr, weil sie eine kürzere Lebenserwartung haben. Für Nichtraucher gelten ausserdem niedrigere Tarife. Eine spezielle Form der Risikolebensversicherung ist die so genannte Restschuldversicherung. Sie hat eine ganz andere Funktion. Denn sie sichert Kredite zur Existenzgründung oder zum Hausbau ab. Wird ein Haus oder eine andere grosse Anschaffung finanziert, so empfiehlt sich der Abschluss einer Restschuldversicherung, damit der Partner nicht allein die Tilgung des Darlehens zu leisten hat. Siehe auch Restschuldversicherung, Risikoerhöhung.
* Risikolebensversicherung.
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