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Absatzhelfer

rechtlich und wirtschaftlich selbständige Person oder Unternehmen zur Unterstützung der internen und externen Absatzorgane, z. B. Banken, Marktforschungsinstitute, Spediteure etc.

Begleiten den Weg der Ware vom Hersteller zum Endabnehmer, ohne - im Gegensatz zu Absatzmittlern - selbst Eigentümer der Ware zu werden. Sie sind akquisitorisch, logistisch oder leistungsergänzend tätig. Wichtige Formen sind Handelsvertreter, Kommissionär, Handelsmakler, Spediteur, Berater etc.

Siehe auch: Distributionspolitik

Distributionspolitik

Ein Absatzhelfer ist eine rechtlich selbständige Person bzw. Institution, die Kontakte zwischen einzelnen Gliedern der Absatzkette anbahnt und am Durchfluss der Ware durch den Distributionskanal beteiligt ist, ohne Wiederverkäufer zu sein.

in den Vertriebsweg eines Gutes eingeschal­tete Verkaufsorgane, die zwar rechtlich selbständig sind und insofern den Absatz­mittlern ähneln, aber im Gegensatz zu diesen kein Eigentum an der Ware erwerben. Typi­sche Absatzhelfer sind Kommissionäre, Makler und Handelsvertreter. I. w. S. zählen zu den Absatzhelfern auch alle Marketingdienstleister, die den Absatz­prozeß mit ihren Dienstleistungen unterstüt­zend begleiten.

Die Gesamtheit der sekundären Elemente des Marketingsystems, die am Markt­geschehen nicht direkt als Käufer oder Verkäufer beteiligt sind, gleichwohl aber einen Anbieter mit ihren Dienstleistungen bei der Erfüllung seiner absatzwirtschaftlichen Aufgaben unterstützen, ohne dabei selbst Glied in der Absatzkette zu sein. Dazu zählen z.B. Handelsvertreter, Kom­missionäre, Spediteure, Werbeagenturen, Markt­forschungsunternehmen, Banken, Versicherun­gen usw.
vgl. Absatzmittler

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