Der Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung und der Knappschaftsversicherung erhält auf Antrag Rente wegen Berufsunfähigkeit, wenn er berufsunfähig ist und wenn die Wartezeit erfüllt ist oder als erfüllt gilt. Die Rente wird vom Ablauf des Monats an gewährt, in dem der Versicherte nach Feststellung des Versicherungsträgers die Voraussetzungen erfüllt hat. Die Berufsunfähigkeitsrente kann auch als Zeitrente gewährt werden oder bei Vorliegen der Voraussetzungen auf Antrag in eine Erwerbsunfähigkeitsrente sowie vorgezogenes oder flexibles Altersruhegeld umgewandelt werden. Bei Vollendung des 65. Lebensjahres erfolgt die Umwandlung in Altersruhegeld von Amts wegen. Die Berufsunfähigkeitsrente ist um ein Drittel niedriger als die Erwerbsunfähigkeitsrente bzw. das Altersruhegeld, weil wegen des Restleistungsvermögens des Versicherten angenommen werden kann, dass er noch — wenn auch gemindert - Einkommen erzielen kann und eine volle Lohnersatzleistung deshalb noch nicht nötig ist. Im Bereich der Rentenversicherung wurde im Jahr in der Höhe von 1956 Mrd. DM Berufsund Erwerbsunfähigkeitsrente gezahlt.
Durch das Rentenreformgesetz (RRG) 1999 wurden die Renten wegen Berufs-und Erwerbsunfähigkeit zum 1. Januar 2000 neu geordnet. Die Neuregelungen wurden durch das Gesetz zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte (Korrekturgesetz) verschoben und traten am 1. Januar 2001 in Kraft. Bei der Berufsunfähigkeitsrente handelt es sich nunmehr um eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit).
Bereits jeder vierte deutsche Arbeitnehmer wird vor Erreichen des Ruhestands berufsunfähig - häufigste Ursachen sind Probleme mit Skelett, Muskeln und Bindegewebe. Der Staat greift jedoch nur noch in den seltensten Fällen unter die Arme, und die Leistungen sind seit Anfang 2001 stark reduziert. Für die meisten Menschen ist die Arbeitskraft das wichtigste Kapital. Ihr Einkommen bedeutet für sie die Sicherung des Lebensunterhaltes. Deswegen ersetzt eine private Berufsunfähigkeitsversicherung in Form einer Monatsrente die Versorgungslücke zwischen der Absicherung aus der gesetzlichen Rente und dem eventuell vorhandenen Vermögen. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung wird für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen, indem bei Verlust der Arbeitskraft - egal ob durch Krankheit oder Unfall - eine monatliche Rente gezahlt wird - und zwar unabhängig von sonstigen Einkünften. Zur Bewertung der Berufsunfähigkeit orientieren sich die Versicherungen meist am Rentenbescheid der gesetzlichen Rentenversicherung, setzen aber im Zweifelsfalle auch eigene Vertrauensärzte ein. Wird die Berufsunfähigkeit als voraussichtlich dauernd eingestuft, hat der Versicherte Anspruch auf die Leistungen der Versicherung. Dann überweist die Versicherungsgesellschaft die Berufsunfähigkeitsrente ab dem siebten Krankheitsmonat bis zum Ablauf der Versicherung.
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