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Bevölkerungspolitik

Teilbereich von Regelungen des politischen Systems, der sich auf die Beeinflussung der Grösse und Struktur einer Bevölkerung und deren Entwicklung bezieht. Die wissenschaftliche Analyse dieses Teilbereichs ist Gegenstand der Bevölkerungspolitiklehre; diese ist abzugrenzen gegenüber der praktischen Bevölkerungspolitik. Zur Bevölkerungspolitik sollten dabei nur diejenigen Massnahmen gerechnet werden, die explizit darauf abzielen, die Bevölkerung in dem gewünschten Sinne zu beeinflussen. Die Familienpolitik fällt damit nicht unter die Bevölkerungspolitik, weil ihr unmittelbares Ziel nicht die Beeinflussung demographischer Variablen ist. Ebenso ausgeklammert bleiben damit jene wirtschafts- und sozialpolitischen Massnahmen, die auch Auswirkungen auf die Bevölkerung haben (bevölkerungsrelevante politische Massnahmen). Die Frage, inwieweit politische Eingriffe zugunsten einer bestimmten Bevölkerungsentwicklung überhaupt erwünscht sind, kann, wie die allgemeine wissenschaftstheoretische Diskussion gezeigt hat, letztlich nur politisch und nicht allein aufgrund wissenschaftlicher Analysen entschieden werden. Die Wissenschaft - in dem hier interessierenden Zusammenhang: die Bevölkerungsökonomie - kann jedoch in bestimmten Bereichen Sachin- formationen beisteuern, um rationale politische Entscheidungen zu ermöglichen. Die wichtigsten bevölkerungspolitischen Fragen lassen sich dabei in drei Bereiche gliedern (Ziel-, Mittel- und Trägeranalyse der Bevölkerungspolitik): Welche Ziele werden angestrebt? Mit welchen Mitteln werden diese Ziele realisiert? Welchen Trägern sollen diese Aufgaben übertragen werden?   In einer freiheitlichen Gesellschaft, die dem einzelnen Bürger das Selbstbestimmungsrecht auch in bezug auf seine familialen Entscheidungen und sein Wanderungsverhalten einräumt, bedürfen bevölkerungspolitische Eingriffe der Rechtfertigung (gesellschaftliche Legitimation). Ist eine Entscheidung zugunsten politischer Eingriffe mit dem Ziel einer Beeinflussung der Bevölkerungsentwicklung gefallen, entsteht die weitere Frage, auf welchem Wege sie überhaupt herbeigeführt werden kann. Diese Frage nach der Effizienz bevölkerungspolitischer Massnahmen ist nur dann rational beantwortbar, wenn die Bestimmungsgründe der Bevölkerungsentwicklung bekannt sind.   Gegenwärtig wird als vorrangiges Ziel der Bevölkerungspolitik von den meisten Entwicklungsländern die Begrenzung des Bevölkerungswachstums durch eine Reduzierung der Geburtenraten angesehen. Die zu diesem Zweck durchgeführten Familienplanungs- programme haben sich zumeist als unwirksam herausgestellt. Durch ein verbessertes Angebot an Geburtenkontrolltechniken werden die gewünschte Familiengrösse kaum beeinflusst, wohl aber die psychischen und monetären Kosten der Geburtenkontrolle. Unter Umständen kommt es lediglich zu einer Substitution von wenig effizienten und kostspieligen Mitteln durch effizientere und weniger kostspielige Mittel. Die Nachfrage nach Geburtenkontrolle insgesamt wird sich primär nur dann ändern, wenn sich die gewünschte Familiengrösse ändert. Insofern kann auch dann, wenn neue kontrazeptive Mittel in den Entwicklungsländern in relativ hohem Masse von der Bevölkerung angenommen würden, ihr Einfluss auf die Geburtenrate niedriger sein, als aufgrund der Verbreitung zu erwarten ist, und zwar als Folge der Substitution.   Demgegenüber wird in den Industrieländern zunehmend erörtert, ob bevölkerungspolitische Massnahmen ergriffen werden sollen, die zu einem Ansteigen der vielfach weit unter dem "replacement level" liegenden Netto- reproduktionsrate führen könnten. Eine Rückkehr zu Nettoreproduktionsraten von 1,0 und damit längerfristig konstante Bevölkerungsgrösse ("Null-Wachstum") dürfte zumeist als politisches Ziel auf absehbare Zeit illusorisch sein. Diskutiert werden vor allem Programme, die die Familien in ihrer Aufgabe des Aufziehens von Kindern finanziell und zeitlich entlasten und die zugleich den Frauen die Möglichkeit einräumen, eine von ihnen angestrebte dauerhafte Beteiligung am Erwerbsleben zu verwirklichen. Zu den vorgeschlagenen Massnahmen zählen u.a. die Ausweitung des Teilzeitarbeitsangebotes und des Angebotes an Kindergärten und Kinderkrippen, die Zahlung von Erziehungsgeld sowie die Einräumung von Arbeitsplatzgarantieren für Erziehende, ferner die Anhebung familienunterstützender Geldleistungen (Familien- lastenausgleich) und die vermehrte Gewährung von Steuererleichterungen (durch Kinderfreibeträge bzw. Familienlastenaus- gleich). Zur Beurteilung der Effizienz dieser Vorhaben in bezug auf die angestrebte Wirkung einer Steigerung der Geburtenhäufigkeit bedarf es einer Theorie des Kinderwunsches. Im Rahmen der Bevölkerungsökonomie versucht die Fertilitätsökonomik dieser Aufgabe nachzukommen.   Literatur: Kaufmann, F.-X., Warum nicht Bevölkerungspolitik?, in: Rupp, S./Schwarz, K. (Hrsg.), Beiträge aus der bevölkerungswissenschaftlichen Forschung, Boppard 1983, S. 35 ff. Wingen, M., Grundfragen der Bevölkerungspolitik, Stuttgart u.a. 1975.  

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