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Bildungsgutscheine

Institutionalisierung eines Marktmechanismus für das Gut,Bildung* durch die Ausstattung der Bildungsnachfrage mit symbolischer Kaufkraft durch den Staat. Die Bildungsgutscheine haben Tauschwert für die Ausbildungsleistungen der einzelnen Bildungseinrichtungen; diese erhalten den Nennwert eingetauschter Gutscheine vom Staat ausbezahlt.   An die Stelle einer Objektförderung durch Subventionierung des Bildungsangebots tritt damit eine Subjektförderung der Subventionierung der Bildungsnachfrage. Das Bildungsangebot soll auf diese Weise von individuellen Nachfrageentscheidungen abhängig werden (Konsumentensouveränität). Wettbewerbsbeziehungen zwischen den Anbietern von Bildung und marktmässige Steuerungsmechanismen der Bildungsproduktion sollen die allokative Effizienz, die Innovationsrate und die Flexibilität des Bildungssystems erhöhen. Bei staatlich gesetzten Mindeststandards und Rahmenvorschriften können private Bildungsanbieter staatliche Schulen und Hochschulen ergänzen oder ersetzen.   Der Vorschlag eines Bildungsgutschein- systems wird meist verbunden mit der Forderung nach einer verstärkten Privatisierung der Ausbildungskosten im Wege von Bildungsdarlehen in Höhe der Inanspruchnahme von Bildungsgutscheinen. Der Übertragung des Marktmodells auf das Bildungssystem steht der Einwand einer kurzfristig an unmittelbar berufsqualifizierenden Inhalten und an aktuellen Nachfragebedingungen orientierten Struktur der Ausbildung bzw. einer Vernachlässigung gesellschaftlich-kultureller Ansprüche an das Bildungssystem entgegen.            Literatur: Friedman, M., Capitalism and Freedom, Chicago 1962. v. Weizsäcker, C. C., Lenkungsprobleme der Hochschulpolitik, in: Arndt, H./Swatek, D. (Hrsg.), Grundfragen der Infrastrukturplanung für wachsende Wirtschaften, Berlin 1971, S. 535 ff. Woll, A., Hochschulausbildung in der Sozialen Marktwirtschaft, in: Tuchtfeldt, E. (Hrsg.), Soziale Marktwirtschaft im Wandel, Freiburg i.Br. 1973, S. 139 ff.

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