Ein Börsensegment ist ein Teilmarkt im Wertpapierhandel. Die Frankfurter Wertpapierbörse beispielsweise ist rechtlich in die Segmente Amtlicher Handel, Geregelter Markt und Freiverkehr gegliedert.
An den deutschen Wertpapierbörsen unterscheidet man verschiedene Börsensegmente: amtlicher Handel (das größte Segment mit besonders strengen Zulassungsvorschriften), geregelter Markt (gesetzlich kontrolliertes Segment als Sprungbrett in den amtlichen Handel), Freiverkehr (nur durch die Börsen überwachtes Segment mit niedriger Zulassungsschwelle) und Neuer Markt (für junge Wachstumsunternehmen, z. B. aus den Branchen Internet, Medien und Telekommunikation).
aufgrund unterschiedlicher Handelsverfahren, Zulassungsbedingungen (Börsenzulassung), Geschäftsarten und/oder
Einzelge- schäftsgrößen deutlich abgrenzbare Teilmärkte der Börse, die
mitunter Abteilungscharakter haben. Sie sind auf bestimmte Emittentengruppen
und/oder Anlegergruppen ausgerichtet und/oder dadurch bedingt, daß von Aktie
zu Aktie sehr unterschiedliche Börsenumsätze auch unterschiedliche
Handelsverfahren bedingen.
Man unterscheidet vertikale und horizontale Segmente. Die vertikale
Segmentierung führt zu einer Hierarchie von drei oder vier Börsensegmenten. Das
oberste vertikale Segment dient großen, etablierten Gesellschaften, deren
Aktien sehr hohe Umsätze aufweisen und die aufgrund ihrer Größe bei ihrer Zulassung
zur Börse auch aufwendige Anleger- schutzauflagen ohne weiteres erfüllen können.
Das unterste vertikale Segment, das Grundsegment, soll dagegen jungen, kleinen
und hochriskanten Firmen einen Sekundärmarkt eröffnen und damit die
Eigenfinanzierung erleichtern. Im Grundsegment verzichten Börsen daher
vielfach auf Zulassungsbedingungen und verwenden Handelsverfahren, die
geringen Umsätzen angemessen sind. Mittlere Segmente für Unternehmen, die
zwischen diesen Extremen liegen, ergänzen die Hierarchie, die Anlegern auch
erste deutliche Anhaltspunkte für die Beurteilung von Anlagen liefert.
Während in den USA dank des Wettbewerbs verschiedener Börsen und
anderer Marktorganisatoren schon lange eine ausgeprägte und vollständige
vertikale Segmentierung besteht, ist man in Europa und Japan erst in den 80er
Jahren dazu übergegangen, Grundsegmente auszubauen und zu schaffen (unlisted
securities market, Parallelmarkt 2). Die deutschen Börsen weisen vier Segmente
auf: Handel zu fortlaufenden Kursen, Handel nur zu Einheitskursen, geregelter Markt und Freiverkehr.
Besonders neben dem obersten vertikalen Segment sind horizontale
Marktsegmente anzutreffen, auf denen die Wertpapiere dieser Hierarchiestufe
ebenfalls gehandelt werden; z.B. bestehen für bestimmte Aktien neben dem
Kassamarkt auch ein Optionsmarkt, ein Nebenmarkt an einer inländischen oder ausländischen
Börse sowie spezielle Segmente zur Ausführung kleiner oder sehr großer Aufträge.
Manche horizontalen Segmente (z.B. der Blockhandel) und die unteren vertikalen
Segmente sind oft außerbörslich organisiert (over-the-counter market), zumal
sich manche Börsen auf bestimmte Segmente spezialisieren.
(Amtlicher Markt) Börsensegment der zum Amtlichen Handel zugelassenen Wertpapiere . Die Börsenzulassung von Wertpapieren zum Amtlichen Handel erfolgt bei bestimmten Wertpapieren kraft Börsenzulassung (§ 41 BörsG). Bei allen übrigen Wertpapieren erfolgt die Zulassung durch die Zulassungsstelle auf Basis der Börsenzulassungs-Verordnung (BörszulV).
Die wesentlichen Zulassungsvoraussetzungen zum Amtlichen Handel durch die Zulassungsstelle sind:
? Mindestbestandsdauer des Unternehmens vor Einführung: 3 Jahre (§ 3(1) BörszulV);
? Mindestkurswert der einzuführenden Aktien 2,5 Mio. DM (§ 2(1) BörszulV);
? Mindeststreuung des Kapitals im Publikum 25% (§ 9(1) BörszulV).
Dem Zulassungsantrag ist gem. § 13(1) BörszulV ein Prospekt beizufügen, an den gem. § 45 BörsG ggf. eine Haftung geknüpft ist. Auch Wertpapiere, die im Geregelten Markt und im Freiverkehr gehandelt werden, bedürfen einer Zulassung zum Handel. Allerdings sind hier im Vergleich zum amtlichen Handel die Zulassungskriterien nicht so streng. Der Amtliche Handel unterliegt außerdem im Vergleich zu den anderen beiden Börsensegmenten besonders strenger staatlicher Beaufsichtigung. Aus diesen Gründen bildet der Amtliche Handel das erste Börsensegment (1. Markt).Die Bedeutung des Amtlichen Handels im Vergleich zum Geregelten Markt und Freiverkehr zeigt die Tabelle.
Anzahl der an deutschen Börsen gehandelten Wertpapiere 1
Amtlicher Handel Geregelter Markt Freiverkehr Gesamtzahl
Aktien insgesamt 755 194 869 1 818
davon: inländische 522 173 117 812
ausländische 233 21 752 1.006
Festverzinsliche Wertpapiere insgesamt 15.112 6.942 226 22.280
davon: inländische 14.199 6.899 148 21.246
internationale Anleihen 913 43 78 1.034
Optionsscheine insgesamt 402 493 3.680 4.575
davon: inländische 2 339 493 3.511 4.343
ausländische 63 169 232
Gesamtzahl 16.269 7.629 4.775 28.673
Quelle: Deutsche Börse AG, Fact Book.
Anzahl der an deutschen Börsen gehandelten Wertpapiere
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